In aller Sorge hatte die Linksfraktion im Landtag im September ihren Antrag gestellt, die sächsische Staatsregierung möge „Sicherheitsleistungen für aktive sächsische Braunkohletagebaue anordnen“, jetzt, da Vattenfall seine Braunkohlensparte an den tschechischen Investor EPH abgegeben hat. Wirtschaftsminister Martin Dulig hat den Antrag jetzt kommentiert. Und im Grunde alle Unsicherheiten bestätigt.
Denn die Sicherheiten, die Tagebaubetreiber in Sachsen nachweisen müssen, liegen nicht als Geldreserve auf der Bank, sondern sind gebunden. Als „Finanzmittel, Kapital- und Vermögenswerte“ und damit nicht als „Gegenstand der Zuständigkeit der Sächsischen Staatsregierung“ verfügbar. Sie stehen „nicht für die Sicherung in einen landeseigenen Fonds des Freistaates Sachsen oder in einer anderweitig geeigneten Kapitalsicherung zur Verfügung.“
Der Freistaat kann die Bergbaubetreiber also nicht anweisen, die Rücklagen für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche dem Freistaat zu überantworten, so dass die Gelder wenigstens sicher sind, wenn der Kohleabbau ein abruptes Ende nehmen sollte und die Bergbauunternehmen ihren Betrieb einstellen.
Eigentlich, so betont Martin Dulig, sollten die Bergbauunternehmen schon während des laufenden Betriebes darangehen, die Wiedernutzbarmachung in Angriff zu nehmen. „Die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung ist durch den Bergbauunternehmer mit jedem Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplans, in der Regel im Abstand von zwei Jahren, erneut nachzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung nicht erst nach Einstellung des gesamten Betriebs vorgesehen werden, sondern bereits bei der Gestaltung des laufenden Betriebs im Rahmen des Möglichen den Erfordernissen der Wiedernutzbarmachung Rechnung getragen wird.“
Was dann ja aus Ministerperspektive heißt: Alles ist unter Kontrolle. Das Oberbergamt kümmert sich und prüft, ob die Unternehmen die nötigen Sicherheiten haben, um die hinterlassene Mondlandschaft wieder zu revitalisieren.
Man müsse auch nicht erst bis zum Ende des Bergbaus warten, so Dulig: „Um im Hinblick auf die Jahre bzw. Jahrzehnte währende Dauer bergbaulicher Tätigkeiten und auf die derzeit noch unbekannte zukünftige Entwicklung derselben vorausschauend reagieren zu können, hat das Sächsische Oberbergamt bereits in der Vergangenheit damit begonnen, die Erfüllung der Pflichten zur Wiedernutzbarmachung und der Nachsorgeverpflichtungen nach Beendigung der Tagebautätigkeit sicherzustellen.“
Aber wie?
„Die Braunkohleunternehmer wurden zunächst mit der Erstellung von Konzepten beauflagt, welche die Absicherung der umfangreichen Aufgaben der Wiedernutzbarmachung und Nachsorge darstellen und erläutern. Diese Konzepte ermöglichen die Prüfung, ob für die Erfüllung der Erfordernisse der Wiedernutzbarmachung in ausreichendem Maße vorgesorgt wird. Maßstab für die Wiedernutzbarmachung ist eine nachsorgefreie Bergbaufolgelandschaft. Das Sächsische Oberbergamt wird in diese Prüfung eigenen
Sachverstand einbringen und externen Sachverstand hinzuziehen.“
Da darf man durchaus stolpern: Sind diese Mittel nun gesichert oder wird das Oberbergamt erst prüfen? Irgendwann in nächster Zeit?
Augenscheinlich ist die Prüfung noch nicht erfolgt, denn an späterer Stelle betont Dulig noch einmal: „Im Ergebnis der Prüfungen ist zu entscheiden, ob für die Erfüllung der Erfordernisse der Wiedernutzbarmachung in ausreichendem Maße vorgesorgt wird und ob nachfolgende Betriebsplanzulassungen von der Leistung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen sind. Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Sächsischen Oberbergamtes.“
Und dieses prüft, so Dulig, den jährlich vorzulegenden Jahresabschluss und den Lagebericht. „Die übergebenen Unterlagen sind Bestandteil laufender Prüfungen im Sächsischen Oberbergamt. Die wirtschaftliche Situation und die finanzielle Lage/Ausstattung sind darin erfasst.“
So wichtig scheint diese Prüfung aber nicht zu sein. Denn im „Bericht des Sächsischen Oberbergamtes und des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für das Jahr 2015“ steht dazu kein Wort.
Der zuständige Wirtschaftsminister kann also die Sorge der Linksfraktion nicht entschärfen. Beschwichtigungen und Versprechen helfen da nichts. Da gehören nun einmal Zahlen auf den Tisch. Oder wenigstens belastbare Prüfergebnisse – die es aber augenscheinlich noch nicht gibt.
Deutlich wird Dulig nur auf das Ansinnen der Linken, für die Kohleunternehmen eine angemessene Wasserentnahmeabgabe zu erheben „und diese Finanzmittel für die Sanierung des durch den Braunkohleabbau geschädigten Wasserhaushalts in der Lausitz einzusetzen.“
„Soweit in dem Antrag davon ausgegangen wird, dass die braunkohlefördernden Unternehmen keine Wasserentnahmeabgabe zu entrichten haben, ist dies unzutreffend. Es gilt lediglich eine teilweise Befreiung für die gehobenen Wassermengen, welche ohne vorherige Verwendung direkt in Gewässer eingeleitet werden“, lässt Dulig mitteilen. „Die braunkohlefördernden Unternehmen zählen nach den Trinkwasserversorgern zu den zweitgrößten Abgabezahlern der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen. Daher ist nicht vorgesehen, seitens der Staatsregierung eine Gesetzesinitiative oder andere Initiativen zu unterstützen, um eine Wasserentnahmeabgabe für Braunkohle in Sachsen zu erheben.“
Der Kommentar der Staatsregierung zum Antrag der Linksfraktion. Drs. 6694
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