Zu den vielen Subventionen, die die sächsische Staatsregierung den hier tätigen Kohlekonzernen gewährt, gehört auch der komplette Erlass der Feldes- und Förderabgabe. Eigentlich berechtigt das Bundesberggesetz die Bundesländer, für alle dem Boden entnommenen Bodenschätze entsprechende Abgaben zu erheben. Doch Sachsen verzichtet gnädig auf diese Abgaben. Entsprechend im Sturzflug sind die entsprechenden Einnahmen.

Natürlich ist die Kohle am Sturzflug nicht beteiligt, auch wenn die Einnahmen aus Förderabgaben von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 1,5 Millionen Jahr 2011 und 0,3 Millionen im Jahr 2015 sichtlich im Verfall sind. Was auch mit der fehlenden Rohstoffstrategie in Sachsen zu tun hat: Man denkt auf Regierungsebene nur kurzfristig, sieht die vorhandenen Bodenschätze als jetzt verwertbare Ressource, hat aber weder Visionen, wie wichtige Ressourcen für die Zukunft bewahrt werden können, noch wie man den Raubbau an den Schätzen begrenzt oder wenigstens für den Staatshaushalt einträglich macht.

Dafür sind ja die Paragraphen 30 und 31 im Bundesberggesetz da: Sie geben den Ländern Steuerungsinstrumente in die Hand, die Plünderung der Ressourcen zu steuern und zu begrenzen.

Die Kohle ist dabei in Sachsen schon seit Jahren von jeder Förder- und Feldesabgabe befreit. Derzeit durch den sächsischen Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt – denn der Bund gewährt nur das Recht, solche Befreiung befristet vorzunehmen. Aber von einer Befristung kann in Sachsen sichtlich keine Rede sein. Man weitet den Zeitraum der Befreiung nur immer weiter aus.

Und dass die Einnahmen aus der Förderabgabe so drastisch gefallen sind, hat damit zu tun, dass die Staatsregierung auch noch weitere Fördertatbestände (befristet) von Abgaben befreit hat. Dazu gehören neben Braunkohle auch Erdwärme, Marmor, Sole, Schwerspat und bei der Förderung von Flussspat oder Schwerspat mitgewonnene andere bergfreie Bodenschätze. Auch andere Natursteine sind mittlerweile komplett von Förderabgaben befreit – was dann der Hauptgrund dafür war, dass die Einnahmen aus der Förderabgabe regelrecht in den Keller gerauscht sind.

Denn erhoben werden in der Regel 10 Prozent des aktuellen Marktwertes. So ist zumindest die Empfehlung des Bundes. Bei Natursteinen ist Sachsen sowieso schon auf 4 Prozent runtergegangen, bei Kiesen und Kiessanden auf 8 Prozent, was auch nicht wirklich verständlich ist, wenn man sieht, wie der Kiesabbau zunehmend wertvolle Ackerböden in Gefahr bringt.

Nur bei tonigen Gesteinen und Kaolin nimmt der Freistaat 10 Prozent. Aber das sind nicht die Mengen, die Geld in die Kassen spülen würden.

Und wie sieht es mit der Kohle aus?

Das wäre der größte Posten, wenn Sachsen denn eine Förderabgabe erheben würde. Aber das tut Sachsen seit Jahren nicht. So kann man nur schätzen, wie viel Geld dem Freistaat mit dem Verzicht auf diese Abgabe entgeht. Bei einem durchschnittlichen Tonnenpreis von 15 Euro je Tonne Braunkohle würde eine 10-prozentige Förderabgabe bei 1,50 Euro je Tonne liegen.

Was das bedeuten würde, wird klar, wenn man den Betrag mit der durchschnittlichen Fördermenge in Sachsen multipliziert: 30 Millionen Tonnen.

Macht nach Adam Ries: 45 Millionen Euro pro Jahr, auf die die sächsische Staatsregierung einfach verzichtet. Sie ist damit nicht allein. Genauso kulant geht auch Nordrhein-Westfalen mit den Kohleunternehmen um. Was den Vorgang nicht sinnvoller macht. Denn erst mit all den vom Land gewährten Subventionen und Befreiungen wird die Braunkohle zu dem „preiswerten Energieträger“, als der sie in den Debatten der jüngeren Zeit immer wieder verkauft wird. Nur zur Erinnerung: Von der Wasserabgabe sind die Bergbauunternehmen ebenfalls befreit.

45 Millionen Euro im Jahr, das summiert sich schon binnen zehn Jahren auf 450 Millionen Euro. Das ist schon eine auffällige Dimension, mit der Länder wie Sachsen versuchen, die Braunkohle wettbewerbsfähig zu halten.

Die Serie zur „Lüge vom preiswerten heimischen Brennstoff“ Braunkohle.

Die Anfrage von Dr. Jana Pinka (Die Linke) zu Förderabgaben in Sachsen. Drs. 6026

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