Am 27. November 2013 hat der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Mindestlohntarifvertrag für das Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Ab 1. November 2013 müssen alle Friseurbetriebe diesen Mindestlohn von jetzt 6,50 Euro, ab 1. August 2014 von 7,50 Euro und ab 1. August 2015 von 8,50 Euro an die Beschäftigten zahlen.
“Eine richtige Entscheidung für die Branche und für die Beschäftigten”, betont die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. “Endlich Schluss mit Lohndumping und unfairen Wettbewerbsbedingungen.”
Für die Beschäftigten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bedeutet das im ersten Schritt eine Erhöhung der Stundenlöhne um bis zu 2,50 Euro.
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