Nach einer Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) arbeiteten im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25 % und in Westdeutschland knapp 12 % der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Die Relation eines Mindestlohnes dieser Höhe zum Medianlohn liegt in Ostdeutschland bei 71 % und in Westdeutschland bei knapp 54 %. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher.
Der Medianlohn gibt den Stundenlohn an, bei dem genau die Hälfte der Beschäftigten weniger bzw. mehr verdient. – Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Aufgrund ihres geringen gesamtwirtschaftlichen Gewichtes haben diese Branchen dennoch nur einen relativ kleinen Anteil an der Zahl der Geringverdiener insgesamt. Spitzenreiter sind hier die öffentlichen und privaten Dienstleister. Dort arbeitete im Jahr 2011 ein Viertel aller Beschäftigten für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro.
Der Anteil der Frauen, deren vereinbarter Bruttostundenlohn im Jahr 2011 unter 8,50 Euro lag, war mit 18,3 % fast doppelt so hoch wie bei den Männern (10,1 %). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten bzw. einem Minijob nachgehen. Bei Teilzeitjobs und bei Minijobs ist der Anteil der Geringverdiener höher als bei Vollzeitjobs.
In Westdeutschland ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern größer (16,3 % zu 7,5 %) als in Ostdeutschland (27,9 % zu 22,5 %).
Nach Einschätzung der Autoren der Studie könnte die flächendeckende Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro vor allem in Branchen mit einem hohen Anteil von Geringverdienern Arbeitsplätze in Gefahr bringen. Dies gilt insbesondere für gering qualifizierte Erwerbstätige, wenn der Mindestlohn nicht durch ihre Produktivität gedeckt wird.
Die Unternehmen könnten auf die Einführung eines Mindestlohnes auch mit einer Ausweitung der unbezahlten Überstunden reagieren. Dies könnte dazu führen, dass die effektiven Bruttostundenlöhne sinken bzw. ein Teil der Beschäftigten nicht mehr benötigt wird. So jedenfalls das IWH.
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