Dass fossile Brennstoffe nicht so billig in Energie umzuwandeln sind, wie ein paar faktenscheue Politiker in Sachsen gern behaupten, haben wir schon in drei Vorgänger-Artikeln begonnen aufzudröseln. Bei diesem hier kam der Klima- und Energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag der L-IZ zuvor: Er stellte der Landesregierung schon am 11. Dezember seine Fragen zur Befreiung von der EEG-Umlage.

Von der können sich seit drei Jahren so genannte “stromintensive” Unternehmen ganz oder teilweise befreien lassen. Ursprünglich mit der Intention, jene Unternehmen zu schonen, die im direkten internationalen Wettbewerb auch mit Unternehmen stehen, in deren Heimatländern Strom billiger ist. Aber mittlerweile sind die Konditionen für die Befreiung von der Umlage so aufgeweicht, dass auch Unternehmen die Befreiung beantragen können, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen oder – wie im Fall der sächsischen Braunkohle – sowieso schon von staatlichen Subventionen profitieren.

Am 7. Januar antwortete Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP). In Sachsen waren im Jahr 2012 laut der Antwort des Wirtschaftsministers 59 Großunternehmen von der EEG-Umlage befreit. In den Vorjahren waren es noch 44 bzw. 48 gewesen. Ganz oben in der Liste taucht gleich zwei Mal die Vattenfall Europe Mining AG auf – mit zwei Anträgen: einmal für Trebendorf-Mühlrose in der Oberlausitz, einmal für Boxberg, sozusagen auf der anderen Seite des Tagebaus Nochten. In beiden Fällen ist “Braunkohlebergbau” als Branche angeben – und nicht das Kraftwerk als Stromerzeuger.

“Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Anzahl der befreiten Unternehmen von 250 im Jahr 2005 auf voraussichtlich mehr als 1.700 und damit 7 Milliarden Euro im Jahr 2013 hochgetrieben. Wirtschaftsminister Morlok sollte lieber daran arbeiten, die ausufernden Befreiungen für Großunternehmen zurückzuführen, anstatt mit Scheindebatten über eine Abschaffung der Stromsteuer oder ein untaugliches Quotenmodell die Erneuerbaren Energien abzuwürgen”, erklärt Lichdi zu diesem Befund.

Dass ausgerechnet ein Kohleunternehmen die sächsische Liste anführt, findet er dabei entlarvend. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt zwar keine konkreten Zahlen zur Höhe der Befreiung, den dazu gehörenden Strommengen oder gar der konkreten finanziellen Befreiung an. Aber man liegt wohl nicht allzu sehr daneben, wenn man von einer finanziellen Entlastung im hohen sechsstelligen, wahrscheinlich siebenstelligen Euro-Bereich für Vattenfall ausgeht.

Die ja in Sachen Strom keine Entlastung für den Verbraucher ist. Der zahlt ja die EEG-Umlage für Vattenfall mit.

Es sei denn, er ist selbst wieder ein Großverbraucher, der die Befreiung von der EEG-Umlage genehmigt bekommt.2012 waren das nach der Liste des Wirtschaftsministeriums auch drei Leipziger Betriebe. Einmal natürlich die beiden energieintensiven Gießereien Georg Fischer GmbH und Neue Halberg Guss GmbH. Aber auch den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) gelang es – genauso wie den Schwesterunternehmen in Dresden und Chemnitz aber auch Halle und Magdeburg in Sachsen-Anhalt – für ihren Fahrstrom von der EEG-Umlage befreit zu werden.

Aber auch Unternehmen, die man nicht auf der Liste erwartet hätte, tauchen in der Bundes-Befreiungsliste auf – von der Sachsenmilch Leppersdorf bis hin zu Wiesenhof Geflügel im sachsen-anhaltinischen Möckern. 979 Abnahmestellen für 683 Unternehmen führt die von Greenpeace veröffentlichte Liste an.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auch darauf hin, dass für 2013 schon 2.057 Unternehmen Befreiungs-Anträge gestellt haben. Vattenfall ist übrigens das einzige Braunkohleunternehmen, das in dieser Liste auftaucht. Neben den beiden sächsischen Abnahmestellen hat das Unternehmen auch vier Befreiungen von der EEG-Umlage in Brandenburg bekommen.

Dazu erklärt Johannes Lichdi: “Es ist ein schlechter Witz, dass mit Vattenfall ausgerechnet ein Kohle-Unternehmen von der EEG-Umlage ist, das der Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien entgegen arbeitet. 2013 sind diese Befreiungen zu einem Viertel für die Höhe der EEG-Umlage verantwortlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Mittelstand zahlen die Zeche. Große Unternehmen zahlen ohnehin schon als Sondervertragskunden wesentlich niedrigere Strompreise als der Normalverbraucher.”

Aber auch der Rest der Liste lässt ahnen, dass dieses Subventionsinstrument nicht wirklich zielführend ist. Warum der Stromkunde unbedingt Molkereibetriebe, Geflügelfarmen, Futtermittelfabriken oder gar Süßwarenhersteller unterstützen muss, erschließt sich nicht wirklich. Schon Greenpeace hat in seiner Aufarbeitung des Themas darauf hingewiesen, dass die mit diesen Befreiungen künstlich in die Höhe getriebene EEG-Umlage für Kleinverbraucher nun ausgerechnet im Mund der Politiker, die sie vorangetrieben haben, zum Argument gegen die EEG-Umlage wird.

Das sanfteste Wort, das man für diese Art Politikmachen finden kann, ist “Trickserei”.

“Schwarz-Gelb lässt die Privilegierung der Großunternehmen bewusst wuchern, um die Erneuerbaren in Misskredit zu bringen”, stellt Lichdi lakonisch fest.

Die Listen des Bundesamtes lassen freilich auch nachvollziehen, dass sich Vattenfall mit seinen sechs Abnahmestellen auch 2010 und 2011 schon von der Umlage hat befreien können. Und auch für die LVB macht sich die Befreiung seitdem finanziell positiv bemerkbar.

Greenpeace zum Thema: www.oekologische-plattform.de/?p=3147

Lichdis Kleine Anfrage “Befreiung von Industrie von der EEG-Umlage” (Drucksache 5/10844): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10844&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=2

Hintergrundpapier der Grünen-Bundestagsfraktion zu den Ursachen der steigenden Strompreise: www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/energie/PDF/Hintergrund-Erhoehung-Strompreise.pdf

Die aktuelle Liste (Stand Oktober) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/index.html

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