77 Prozent der Deutschen lehnen Gigaliner auf deutschen Straßen ab. Das war das Ergebnis einer Forsa-Umfrage, das im April 2011 Wellen schlug. Und am Ende wohl auch bewirkte, dass die Bundesregierung bei diesem Thema kniff und den Bundestag bei der Zulassung eines Gigaliner-Feldversuchs ausschaltete. Der Feldversuch wurde per Ausnahme-Verordnung zugelassen. Ganz so, als gelte es, einen Notzustand zu beenden. SPD und Grüne haben deshalb Normenkontrollklage eingereicht.
Forsa hatte die Umfrage im März 2011 im Auftrag des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene durchgeführt. Im Osten wurde nicht jedes einzelne Provinzkönigreich befragt. Aber die Gesamtzahl für den Osten war genauso deutlich: 75 Prozent der Befragten haben sich gegen Gigaliner auf deutschen Straßen ausgesprochen.
67 Prozent der Befragten hatten sich in der Forsa-Umfrage auch gegen jeglichen Feldversuch ausgesprochen. Aus guten Gründen. Denn viele hatten auf deutschen Autobahnen und Straßen schon ihre Erfahrungen mit den ganz normalen 25-Meter-Lkw gesammelt. Unliebsame zumeist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verwies in der Diskussion im letzten Jahr explizit darauf hin, dass bereits heute an jedem fünften Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang ein LKW beteiligt ist. LKW machen generell durch ihre Größe und Länge Überholvorgänge schwieriger. Der Zustand von Straßen und Brücken ist zu schlecht, um noch mehr Schwerverkehr aufzunehmen. Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen sind nicht auf die Riesen-LKW ausgerichtet.
Auch nicht im Königreich Sachsen, wie Mario Pecher, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, feststellt: “Erst kürzlich hatte die Allianz pro Schiene festgestellt, dass viele der Versuchsstrecken über etliche Bahnübergänge führen, obwohl diese für die Riesenlaster gar nicht ausgelegt sind. Solange nicht klar ist, ob die Monstertrucks die Gleise rechtzeitig vor dem Schließen der Schranken überqueren können und nicht möglicherweise Menschenleben gefährden, muss der Feldversuch ausgesetzt werden.”Und deshalb haben die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Dr. Anton Hofreiter, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Sören Bartol, Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion, dazu: “Mit einer Ausnahme-Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium einen Feldversuch zur Erprobung von Gigalinern durchgesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung über die Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. Der Alleingang der Bundesregierung missachtet Bundestag und Bundesrat. Der Verordnung der Bundesregierung über den Feldversuch fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis beantragt deshalb mit einer Normenkontrollklage im Namen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bundesverfassungsgericht die Aufhebung der Ausnahme-Verordnung und damit die Beendigung des Feldversuchs.”
Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer habe noch zu Beginn seiner Amtszeit vollmundig versprochen, allen Zuwachs beim Güterfernverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Zulassung der Gigaliner stehe dazu im krassen Widerspruch. Die beiden Abgeordneten: “Er hat damit das Votum der Mehrheit der Verkehrsminister der Länder missachtet und übergeht die berechtigten Ängste der Bevölkerung.”
Zu den wenigen Landesverkehrsministern, die freilich vom Gigaliner geradezu begeistert sind, gehört der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok. Seit dem 1. Januar sind Gigaliner-Testfahrten in Sachsen zugelassen. Er müsse den Feldversuch für Gigaliner in Sachsen sofort stoppen, fordert Mario Pecher: “Bis diese Klärung erfolgt ist, müssen auch in Sachsen alle Feldversuche mit den Riesenlastern gestoppt werden. Ich fordere deshalb Verkehrsminister Morlok auf, die Testfahrten solange auszusetzen, bis eine endgültige Rechtssicherheit hergestellt ist.”
Zur Forsa-Umfrage auf der Website des VDV: www.vdv.de
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