Am Donnerstag, 19. Januar, veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung die neueste Auswertung zu Mini-Jobs in Deutschland. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob - insgesamt rund 7,3 Millionen.

“Für rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar”, so die Stiftung in ihrer Pressemitteilung. “Minijobbeschäftigte müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.” Sie werden also automatisch zu einem Fall für die Sozialkassen – die sparsamen Arbeitgeber lassen sich also einen Teil der Arbeit einfach vom Staat bezahlen.

Und Sachsen ist seit der Einführung von “Hartz IV” zum Tummelplatz der Niedriglohn-Beschäftigung geworden.

“In Leipzig waren im Jahr 2010 rund 43.000 Menschen geringfügig beschäftigt, darunter 24.700 Frauen”, erklärt dazu Bernd Günther, Vorsitzender der DGB-Region Leipzig-Nordsachsen. “Damit ist die Zahl der Minijobs in Leipzig seit 2008 kontinuierlich gestiegen. Die Minijobreform hat das erklärte Ziel, Arbeitslosen einen Weg in existenzsichernde Beschäftigung zu bahnen, gründlich verfehlt.”

Vielmehr zeigten sich enorme Nebenwirkungen. Unabhängig von der Qualifikation arbeiten über 80 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber zu Niedriglöhnen, insbesondere im Osten. Der monatliche Durchschnittsverdienst der geringfügig Beschäftigten beträgt hier rund 200 Euro. Dies verstärke den Druck auf das Lohngefüge insgesamt, vor allem im Dienstleistungssektor.

Günther: “Für die Beschäftigten sind die Minijobs keine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern eine Sackgasse. Weil in einigen Branchen überwiegend Minijobs angeboten werden, finden viele Arbeitssuchende keine reguläre Beschäftigung. Dies gilt vor allem für Frauen, für die Minijobs längst vom Ausnahmefall zur alltäglichen Form der Beschäftigung geworden
sind.”

Die logische Folge: Wer nicht genug verdient, um in die Kassen einzuzahlen, steht im Alter mit leeren Händen da. Minijobs reißen gravierende Lücken in die Altersversorgung vieler Arbeitnehmerinnen. Schon heute haben 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland im Alter zwischen 50 und 55 Jahren im Laufe ihres Berufslebens durchschnittlich 7,6 Jahre in Minijobs gearbeitet. In Ostdeutschland sind es 30 Prozent mit Zeiten von bis zu 3,5 Jahren. “So ist Altersarmut für Minijobberinnen fast unausweichlich”, stellt Günther fest.Die Hans-Böckler-Stiftung steht mit ihrer Einschätzung nicht allein da. Andere Institute kommen zu ähnlichen Ergebnissen, fast alle Institute halten die Minijobs inzwischen für eine Fehlentwicklung.

“Aus diesen Erkenntnissen muss der Gesetzgeber endlich Konsequenzen ziehen. Völlig falsch ist die weitere Anhebung der Minijobgrenze auf 450 Euro. Die Koalition will offensichtlich die Menschen in kleinen Beschäftigungsverhältnissen für dumm verkaufen. Sie tut so, als ob es sich dabei um eine Gehaltserhöhung handelt. Das ist falsch und irreführend. Dadurch wird der Niedriglohn nur ausgeweitet, statt ihn einzudämmen”, kritisiert Günther. “Alle Arbeitsverhältnisse müssen gleich behandelt und alle Beschäftigten vom ersten Euro an in die Sozialversicherung eingebunden werden. Auf dem Papier haben alle Beschäftigten gleiche Rechte. In der Realität werden Minijobberinnen und Minijobbern elementare Rechte und eine Entlohnung, die ihrer Leistung entspricht, vorenthalten.”

Die Böckler-Stiftung dazu: “Die geringfügige Beschäftigung sei längst aus dem Ruder gelaufen”, konstatieren Dr. Dorothea Voss, Dr. Christina Klenner und Dr. Alexander Herzog Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung und Koordinatoren des Schwerpunkthefts. “Ursprünglich gedacht, um Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, haben sich Minijobs stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste.”

Im Gegenteil: Die verkorkste Reform hat Unternehmen das Tor geöffnet, Minijobber auch beim realen Stundensatz schlechter zu bezahlen. Mit objektiven Kriterien wie beispielsweise Unterschieden bei der Qualifikation lasse sich der große Lohnrückstand nicht erklären, betonen die Autoren der Studie. Sie schließen daraus, dass Arbeitgeber den Steuer- und Abgabenvorteil der Minijobs bei der Lohnfestsetzung zu ihren Gunsten nutzen.

Eine Beispielrechnung aus der Studie, die die Böckler-Stiftung hervorhebt: “Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhält einen Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde. Ist sie verheiratet, kinderlos und in der Lohnsteuerklasse V, verdient sie netto rund 7 Euro. Nach dem Gesetz müsste eine Minijobberin bei gleicher Tätigkeit brutto ebenfalls 13,50 Euro bekommen – und erhielte diesen Betrag auch netto. In der Praxis dürften viele Arbeitgeber den Minijob stattdessen nach der Maxime ‘netto gleich brutto’ bezahlen, im Beispielfall also mit 7 Euro brutto. Auch wenn darauf 30 Prozent Pauschalabgaben für den Arbeitgeber fällig werden, wäre es so für ihn dennoch lukrativ, sozialversicherungspflichtige durch geringfügige Beschäftigung zu ersetzen.”

Die Forscherinnen der Untersuchung verweisen auf diverse Fallstudien aus dem Einzelhandel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe sowie der Gesundheits- und der Sozialbranche, die dokumentieren, dass selbst große Unternehmen mit gesetzeswidrigen Lohnabschlägen für geringfügig Beschäftigte operieren.

“Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden, es darf keine Beschäftigte erster und zweiter Klasse geben”, erklärt Günther. “Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und Entgeltgleichheit. Auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die Minijobfalle endlich aufzulösen.”

www.leipzig-nordsachsen.dgb.de

Die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung: www.boeckler.de/14_38694.htm

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