Die Corona-Krise trifft zahlreiche Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer besonders hart. Durch die behördlich verordnete Schließung von Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben brechen den Betroffenen von heute auf morgen sämtliche Umsätze weg. Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat der Bund deshalb Milliarden-Hilfspakete geschnürt.
Über 50 Milliarden Euro umfassen die staatlichen Hilfen, die kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern in den kommenden Monaten zufließen sollen. Mit dem Geld sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie möglichst gut abgefedert werden. Die Hilfe für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler stützt sich auf drei Säulen: Soforthilfe, Grundsicherung und Kredite.
Soforthilfen für laufende Betriebskosten
Selbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss beantragen. Die Soforthilfe ist zur Deckung laufender Betriebskosten vorgesehen und soll unbürokratisch gewährt werden. Die genauen Antragsmodalitäten möchte das Bundesfinanzministerium in Kürze veröffentlichen. Das Programm wird über die Länder ausgeführt, die teilweise eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die mit der Soforthilfe des Bundes kombiniert werden können.
Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss. Für die Soforthilfe stellt der Bund 50 Milliarden Euro bereit.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Weitere 3 Milliarden fließen in Leistungen der Grundsicherung. Der Zugang zum „Hartz IV“ soll für Selbstständige erheblich vereinfacht werden. In den nächsten sechs Monaten entfällt die Vermögensprüfung. Betroffene sollen ihre Rücklagen unangetastet lassen können. Weiterhin soll die Prüfung der Angemessenheit der Wohnkosten unterbleiben, um Umzüge zu vermeiden. Damit die Sozialleistungen schnell ausgezahlt werden, wird die obligatorische Bedürftigkeitsprüfung nach hinten verlagert.
Ein Praxistipp: Da das Arbeitslosengeld II stets monatsweise gewährt wird, empfiehlt sich eine Antragstellung bis 31. März. Die Bewilligung erfolgt rückwirkend zum Monatsanfang. Ausgezahlt wird die volle Regelleistung. Daneben erweitert der Bund die Regelungen zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März, sodass Unternehmen schon heute die Kurzarbeit beantragen können.
Corona-Darlehen für die Wirtschaft
Neben den Soforthilfen stehen Unternehmen zwei Kreditprogramme der KfW-Bank offen. Etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.
Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten. Der Bund übernimmt bis zu 90 Prozent das Ausfallrisiko.
Zur Beantragung der Grundsicherung im Netz
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Zu den Informationen auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium
Corona-Hilfe-Team der Stiftung „Ecken wecken“ hat schon über 400 Helfer/-innen in Leipzig gefunden
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