Der Aufsichtsrat der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH hat am Donnerstag, 13. November, über die Vergabe zum Kauf von fünf neuen Straßenbahnen beraten. Er hat sich für den Ankauf der Straßenbahnen entschieden und dafür eine Empfehlung abgegeben, teilen die LVB mit, wollen aber über die Entscheidung noch keine öffentlichen Angaben machen.
Die LVB haben ein Vergabeverfahren nach den geltenden Regelungen des europäischen Vergaberechts durchgeführt, betont das Unternehmen, das nach der Entscheidung beim Londoner Prozess UBS gegen Wasserwerke Leipzig von der Leipziger Stadtholding LVV grünes Licht für die Kaufanbahnung bekam. Das Vergaberecht aber bedinge neben einer europaweiten Ausschreibung die Einhaltung vergaberechtlicher Grundprinzipien, wie Gleichbehandlung aller Bieter im Wettbewerb, betonen die LVB. Die LVB als Auftraggeber unterlägen im Weiteren dem vergaberechtlichen Vertraulichkeitsgebot.
Aus genannten Gründen sei eine Kommunikation über Einzelheiten zum Ergebnis der Vergabeentscheidung des LVB-Aufsichtsrates nicht möglich. Im Dezember, so heißt es, werde man Genaueres zum Verfahren erfahren.
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