Wer als Unternehmer in Deutschland unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt, kann von der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen. Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich, ist jedoch auch in manchen Fällen mit Nachteilen verbunden. Doch worum handelt es sich bei der Kleinunternehmerregelung genau? Welche Vorteile sind im Detail damit verbunden und wann ist es sinnvoll, lieber darauf zu verzichten? Die Antworten auf diese Fragen gibt es in diesem Beitrag.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG handelt es sich um eine Möglichkeit, ein Unternehmen mit nur geringen Umsätzen von jeder Menge Bürokratie zu befreien. Denn die sogenannten Kleinunternehmer müssen auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und demnach auch keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Die so gewonnene Zeit kann für andere Aktivitäten aufgewendet werden, die das Unternehmen nach vorn bringen können.
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, sind allerdings bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Zunächst einmal ist es für jeden Neugründer möglich, sich beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer registrieren zu lassen, wenn sie im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften.
Für bestehende Unternehmen gelten ebenfalls bestimmte Umsatzgrenzen für den Umstieg. So darf die Umsatzgrenze des Vorjahres höchstens bei 22.000 Euro liegen. Zudem darf der geschätzte Umsatz im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro nicht übersteigen.
Auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Bevor sich ein Unternehmer zu einem Umstieg entscheidet, ist es jedoch ratsam, ein ausführliches Gespräch mit seinem Steuerberater zu führen, der über die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung im Allgemeinen genau Bescheid weiß und deshalb auch ableiten kann, ob sie für das eigene Vorhaben empfehlenswert ist.
Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung für Unternehmen?
Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, kann dabei gleich von mehreren Vorteilen profitieren.
Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Umsatzsteuerbefreiung. Kleinunternehmer sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit und müssen demnach keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen berechnen und abführen. Unternehmer im Kleingewerbe unterliegen zudem keiner Buchführungspflicht. Das heißt, sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu machen und einen Jahresabschluss und eine Bilanz zu erstellen.
Der buchhalterische Aufwand ist somit um einiges geringer als bei anderen Unternehmensformen, weil hier eine einfache Buchführung in Form einer Einkommen-Überschussrechnung (EÜR) völlig ausreichend ist. Doch nicht nur der Verwaltungsaufwand bei der Buchhaltung selbst ist wesentlich geringer. Mit dem Wegfall der Umsatzsteuerverrechnung entfällt auch die Notwendigkeit, Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben und Umsatzsteuerzahlungen zu tätigen. Das bringt eine weitere Zeitersparnis für die Unternehmer.
Gegenüber Mitbewerbern haben Kleinunternehmer vor allem bei Geschäften mit Privatkunden einen starken Wettbewerbsvorteil. Denn da sie keine Umsatzsteuer auf ihre Produkte und Dienstleistungen erheben müssen, können sie diese auch zu wesentlich niedrigeren Preisen anbieten. Dieser Vorteil kann jedoch auch dazu genutzt werden, um die Liquidität im Unternehmen zu erhöhen.
Doch wo Licht ist, da befindet sich auch Schatten. Selbstverständlich bringt die Kleinunternehmerregelung in manchen Fällen auch Nachteile mit sich. Deshalb sollte die Entscheidung für einen Umstieg keinesfalls leichtfertig, sondern nur nach intensiver Analyse und Abstimmung mit dem Steuerberater getroffen werden.
Die Nachteile bei der Kleinunternehmerregelung
Für viele Unternehmer spielt die Work-Life-Balance eine wesentlich wichtigere Rolle als Reichtum und stetiges Wachstum. Wer in einem Geschäftsjahr dennoch einmal die Umsatzgrenzen überschreitet, kann in weiterer Folge jederzeit wieder zurück zur Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn die Voraussetzungen erneut erfüllt werden.
Anders sieht das allerdings aus, wenn ein Kleinunternehmer in einem Geschäftsjahr freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall ist er nämlich für die nächsten fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Doch warum sollte ein Kleinunternehmer auf diesen Vorteil verzichten?
Der Verzicht ist beispielsweise dann zu empfehlen, wenn in einem bestimmten Geschäftsjahr teure Anschaffungen wie etwa neue Maschinen oder eine Büroeinrichtung geplant sind. Denn mit der Umsatzsteuerbefreiung im Sinne der Kleinunternehmerregelung geht auch einher, dass sich die Unternehmer selbst auch nicht die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen abziehen dürfen.
Wer beispielsweise als Kleinunternehmer eine neue Produktionsanlage im Wert von 10.000 Euro brutto für sein Unternehmen anschafft, zahlt dafür genau diesen Preis. Unternehmer, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, dürfen sich in diesem Fall die Vorsteuer in der Höhe von 1.596,64 Euro abziehen und bezahlen deshalb nur noch 8.403,36 Euro für die Maschine.
Wer ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) verkauft, ist ebenfalls gut beraten, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Denn für diese Geschäftspartner ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten. Bei dieser Zielgruppe ist es also nicht möglich, durch den Wegfall der Umsatzsteuer einen Preisvorteil für sie zu erzielen.
Auch für all jene Unternehmer, die im internationalen Handel tätig sind, ist die Kleinunternehmerregelung eventuell von Nachteil. Denn nicht in allen Ländern gibt es eine ähnliche Regelung wie hier in Deutschland und international einheitliche Vorschriften sind ohnehin nicht existent.
Selbst in der Europäischen Union schwanken die Schwellenwerte beim Jahresumsatz zwischen 0 Euro (Niederlande und Spanien) und 82.800 Euro (Frankreich). Ohne einen entsprechenden Steuerexperten verlieren Unternehmer hier schnell die Übersicht.
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