Die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zeugen von der großen Solidarität für die Betroffenen in unserem Land. Neben den vielen privatrechtlichen Aktivitäten, die gegenwärtig unkonventionelle und schnelle Hilfe leisten, bereitet sich die Kreisverwaltung und im Besonderen das Ausländeramt intensiv darauf vor, die Vertriebenen schnellstmöglich unterstützen zu können. Leider stehen die Umsetzungshinweise des Bundesministeriums des Innern und des Sächsischen Innenministeriums noch aus. Es ist darüber hinaus überhaupt noch nicht absehbar, wie viele Menschen in den Landkreis kommen werden.
Rechtlicher Rahmen – Aufenthaltsstatus wird auf EU- und Bundesebene geklärt
Bisher ist es so, dass ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Ausweis 90 Tage visafrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland einreisen können. Menschen, die diesen biometrischen Ausweis nicht haben, brauchen wiederum ein Visum. In beiden Fällen werden jedoch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Die Menschen müssen dann selbst für ihre Krankenversicherung und den Lebensunterhalt aufkommen.
Das Bundesinnenministerium hat bereits am vergangenen Donnerstag die Ausländerbehörden darüber informiert, dass ukrainische Staatsangehörige im Anschluss an den visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tag beantragen können. Während des visumsfreien Aufenthaltes von insgesamt bis zu 180 Tagen ist keine Erwerbstätigkeit gestattet.
Welchen Status ukrainische Vertriebene konkret haben werden, wird derzeit auf Bundes- und EU-Ebene abgestimmt. Im Gespräch ist ein Aufenthalt zum „vorübergehenden Schutz“ gemäß der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie). Hierzu muss der Europäische Rat allerdings einen „Massenzustrom“ aus Richtung Ukraine in die EU feststellen. Ein entsprechender Antrag soll am 2. März in der Sitzung des Europarats eingereicht werden. Stimmt der Europarat diesem Antrag zu, würde § 24 des Aufenthaltsgesetzes erlauben, Menschen aus der Ukraine unverzüglich „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“ für zunächst ein Jahr zu gewähren.
Wo können sich Menschen aus der Ukraine melden, die schon angekommen sind?
Grundsätzlich werden Flüchtlinge und Asylsuchende bei ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE) der Länder und später in Gemeinschafts-Unterkünften der Kommunen untergebracht. Die ist nach jetzigem Kenntnistand auch für die Menschen aus der Ukraine angedacht.
Vertriebene aus der Ukraine, die aufgrund der aktuellen Lage geflüchtet sind und sich bereits jetzt im Landkreis Leipzig aufhalten, werden gebeten sich beim Ausländeramt zu melden. Dies ist wichtig, um mit den Menschen in Kontakt zu bleiben und den weiteren Informationsfluss, insbesondere zur Registrierung, zur Aufnahme und zu gesetzlichen Regelungen gewährleisten zu können.
Menschen aus der Ukraine, die schon angekommen sind und noch keine Unterkunft im Landkreis Leipzig haben, wenden sich bitte ebenfalls an das Ausländeramt.
Alle Informationen zum Verfahren und die Kontaktdaten zum Ausländeramt gibt es unter dem Link https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Freie Wohnungen können gemeldet werden
Nach der Entscheidung hat das Ausländeramt dann Klarheit über den Aufenthaltsstatus und kann gezielt Hilfe leisten. Im Hintergrund wird daran gearbeitet, die Unterbringungskapazitäten auszuweiten. Da es sich bei den Vertriebenen vornehmlich um Frauen und Kinder handeln wird, geht es darum Wohnungen in den Kommunen zu finden. Wohnungsunternehmen, Kommunen und Vermieter können freie Wohnungen an das Ausländeramt melden.
Alle wichtigen Informationen gibt es unter dem Link https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Wo kann ich spenden?
Im Moment werden über den Landkreis selbst keine Sachspenden entgegengenommen. Wer helfen möchte, wird gebeten die Spendenaktionen der Städten und Gemeinden beziehungsweise der Wohlfahrtsverbände zu unterstützen.
Einen Überblick über die Hilfsangebote gibt ebenfalls unter dem Link https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
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