This article is also available in English: Read this article in English.
Am 16. September 2026 kündigte die niederländische Stiftung SOMI (Stichting Onderzoek Marktinformatie), bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Leipziger Anwaltskanzlei Spirit Legal in Berlin, eine Verbandsklage gegen das Unternehmen Snap Inc., welches die Plattform Snapchat betreibt, an.
Die Kläger führen dazu aus: „Die Klage richtet sich gegen grundlegende Mängel der Plattform. SOMI wirft Snap vor, die Grundsätze des »Inherently Safe Design« zu missachten: Gefahren müssen bereits bei der Produktgestaltung vermieden oder verringert werden und ihre Bewältigung darf nicht auf Kinder, Eltern und Schulen abgewälzt werden. Denn Medienerziehung hilft nicht gegen ein von Grund auf gefährliches Produkt.“
Wer ist SOMI?
Die „Stiftung für Marktinformationsforschung“ wurde vor zehn Jahren gegründet, ursprünglich um Wettbewerbsverzerrungen in den Niederlanden zu untersuchen, wie Hans Franke einer der Gründer und Mitglied des Vorstandes ausführte. Hans Franke sagte weiter: „Im Mai 2024 wurden wir als europäische Klagestiftung anerkannt. Dies gibt uns gemäß der Richtlinie über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren in Europa das Recht, Menschen vor allen Gerichten in Europa, also im Wesentlichen in den 27 Mitgliedstaaten der EU, zu vertreten.“

SOMI führt bereits mehrere Verfahren gegen verschiedene Plattformen über eines, bei dem SOMI ebenfalls von Spirit Legal vertreten wird, haben wir im Februar 2025 berichtet.
Wogegen wird geklagt?
Hans Franke beschrieb das so: „Die Struktur von Snapchat ist so aufgebaut, dass man Kindern viele Dinge zeigen kann, von denen man nicht möchte, dass die Eltern sie sehen und diese Inhalte anschließend wieder verschwinden zu lassen. Die gesamte Struktur der App zielt darauf ab, diese Architektur zu nutzen, um Kindern jede Menge pornografischen Mist und jede Menge Produkte zu präsentieren, die nicht für sie bestimmt sind und die ihnen innerhalb der gesamten EU weder verkauft noch angeboten werden dürfen. Diese Werbung ist es, die Snap zu einem profitablen Unternehmen macht. Das süchtig machende Design also, hat den Effekt Kinder so lange wie möglich an ihre Bildschirme zu fesseln. Es liegt nicht daran, dass die Eltern schlechte Eltern sind und auch nicht daran, dass die Kinder faul sind. Es liegt daran, dass die Software darauf ausgelegt ist, dass Kinder sich damit beschäftigen.“

Peter Hense, Fachanwalt für IT, Datenschutz, Marken- und Wettbewerbsrecht und Travel Industry Law, bei der Leipziger Anwaltskanzlei Spirit Legal, übernahm. Er führte Beispiele aus den Jahren seit 2012 an, die belegen, dass es sich nicht um ein neues Problem handelt. Es tut sich auch schon etwas in den USA. Bereits 2024 klagte der Attorney General (Generalstaatsanwalt) von New Mexiko gegen Snap Inc., im Zuge diese Klage wurden auch interne Nachrichten des Unternehmens bekannt.
So stellte sich heraus, dass Meldungen von Cyber-Grooming nicht verfolgt werden. Das Unternehmen selbst hatte geschrieben: „Über 90 % der Meldungen auf Kontoebene werden derzeit ignoriert, und stattdessen fordern wir die betroffene Person lediglich auf, die andere Person zu blockieren.“ Das scheint System zu haben.
Auch wenn die einzige Reaktion des Unternehmens bei Sextortion, also der Erpressung der Opfer mit intimen Bildern, ist: „I’m so pissed that we are overrun by this sextortion shit right now.“, dann zeigt das eine inakzeptable Einstellung zu sexualisierter Gewalt.

Bereits vor einem Jahr wurde das auch in Deutschland bekannt: „Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat den Betreibern der App Snapchat vorgeworfen, den Kinder- und Jugendschutz bewusst und absichtsvoll zu missachten. Es sei vollkommen klar, dass das Alter der Nutzer nicht kontrolliert werde. »Und genauso wird nicht kontrolliert, wie offensichtlich Täter unterwegs sind.« Das mache Snapchat zu einem »Eldorado für Täter«.“
Cyber-Grooming, Sextortion, Drogenhandel, Anwerbung für kriminelle Aktivitäten sind die hauptsächlichen Vorwürfe gegen Snapchat und die Snap Inc..

Ausführungen zu rechtlichen Grundlagen
Aktuell scheint die, von der Politik bevorzugte, Lösung zu sein: Wir sperren Kindern von den sozialen Medien aus! Das hat auch die Konsequenz einer quasi „Meldepflicht mit Altersverifikation“ für alle Social-Media-User. Das ist, laut Peter Hense, eine Schuldumkehr.
Christian Däuble, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Europarecht bei Spirit Legal, sprach über die rechtlichen Grundlagen der Klage. „Snapchat ist seit April 2023 eine very large Online-Plattform, also eine sehr große Online-Plattform und unterliegt deswegen den schärfsten Regularien, den schärfsten Vorschriften des DSA. Darunter zählen unter anderem das Verbot auf Grundlage von Profiling, welches sensible Daten verwendet, Werbung auszuspielen. Bei Snapchat werden durch die Gesichtserkennung und daraus abgeleitete Emotions- und Stimmungswerte, biometrische Daten vermessen, diese fließend in ein Werbeprofil ein.“

Auch der Snap eigene Chatbot MyAI scheint problembehaftet zu sein. „Kinder nehmen ihn als Gesprächspartner wahr, er ist immer da, er ist nie müde, er ist immer responsiv. In dem Glauben eine private Unterhaltung zu führen, ist es sehr wahrscheinlich, dass da Informationen geteilt werden, die eventuell den Gesundheitsstatus einer Person oder sexuelle Orientierung, politische Anschauung, das sind alles Daten, die besonders geschützt sind, geteilt und bewertet werden. Diese Unterhaltungen, das sagt Snapchat sogar in der Datenschutzerklärung relativ klar, werden genutzt, um Werbeansprachen zu kontextualisieren.“
Elisabeth Niekrenz, Rechtsanwältin für Datenschutz- und IT-Recht bei Spirit Legal, führte aus, dass bei Snapchat massiv und systematisch gegen die DSGVO verstoßen wird. Missbrauch durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, besonders von Kindern und Jugendlichen, scheint die Grundlage des Geschäftsmodells von Snapchat zu sein. Frau Niekrenz führte dazu aus:

„Denn die Monetarisierung erfolgt natürlich über die Vermarktung der personenbezogenen Daten, in Form von personalisierter Werbung und personalisierten Inhalten. Das betrifft sensible Themen wie Ortsdaten, die natürlich Bewegungsprofile ermöglichen, es betrifft ganz besonders biometrische Daten, die unter den besonderen Schutz des Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen und betrifft auch Daten, die Rückschlüsse auf Nutzungsverhalten ermöglicht. Das sind Rückschlüsse auf Themen wie die psychische Gesundheit, je nachdem was ich mir für Inhalte anschaue, wo ich hängenbleibe, was mich interessiert. Rückschlüsse auf das sich entwickelndes Sexualverhalten, die dann direkt wiederum gefeedbackt werden. Man wird durch Feedbackschleifen immer wieder Themen präsentiert, bei denen man offenkundig hängen geblieben ist. Besonders eklatant sind diese Rechtsverstöße bei Personen unter 16 Jahren, weil hier der Schutz, den Artikel 8 der Datenschutzgrundverordnung für Menschen unter 16 Jahren vorsieht, umgangen wird.“

Es wurden mehr Verstöße gegen die DSGVO, den DSA und letztendlich gegen den AI-Act aufgeführt, als man in einem Artikel aufführen kann. Spirit Legal und SOMI haben diese erfasst und rufen dazu auf, eigene dokumentierte Erfahrungen zu Verstößen unter stopsnapchat[at]somi.nl zu melden.
Was soll die Klage bewirken?
SOMI will rechtswidrige Praktiken beenden, konkrete Änderungen an Snapchat durchsetzen und Schadensersatzansprüche Betroffener im Wege von Kollektivverfahren geltend machen – und zwar europaweit. Grundlage dafür ist die EU-Verbandsklagenrichtlinie, die seit 2023 in allen Mitgliedstaaten Kollektivklagen (Sammelklagen) erlaubt.
Wir sprachen im Anschluss an die Pressekonferenz mit Elisabeth Niekrenz, sie fasste das Thema für uns noch einmal zusammen.
Fazit: Es wird Zeit unsere Kinder vor solchen Einflüssen in den sozialen Netzwerken zu schützen, Snapchat muss das Design so gestalten, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der Plattform gewährleistet wird. Erfahrungsgemäß brauchen diese Verfahren lange Zeit, umso wichtiger ist es die Klagen einzureichen.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:











Keine Kommentare bisher