Antifa-Demonstrationen am 23. Oktober 2021: Verwaltungsgericht Leipzig bestätigt Versammlungsverbot + Update: Beschluss wird nicht angefochten
Kurz nach Mitternacht war heute klar: Die Gefahrenprognosen der Leipziger Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz passieren mit dem Versammlungsverbot der Stadt Leipzig die erste gerichtliche Hürde. Am Leipziger Verwaltungsgericht hielt das Komplettverbot von drei Demonstrationen ebenso stand, wie die Untersagung jeglicher Ersatzversammlungen. Der Grund, so das Gericht, sei die „hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Anmelderinnen und ihr Anhang Gewalttätigkeiten insbesondere gegen Polizei- und Ordnungskräfte beabsichtigten oder ein solches Verhalten anderer zumindest billigten“.
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