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Wer sind alles die Urheber? Foto: L-IZ.de
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Kampagne für den Neoliberalismus

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausg. 65Als die führende Youtube-Managerin Susan Wojcicki Anfang November 2018 mit der Video-Mitteilung an die Öffentlichkeit tritt, im Falle der Verabschiedung der neuen EU-Urheberrichtlinie im Europaparlament würde das Videonetzwerk von Google (Alphabet Inc.) etwa 35 Millionen Youtube-Kanäle abschalten, trifft sie auf eine etwa ein Jahr lang ruhig geführte Debatte. Erste Ergebnisse auf EU-Ebene hatten im Juli 2018 ergeben, die Richtlinie (RL) noch einmal nachzuverhandeln, Proteste gibt es zu dieser Zeit kaum.

Freiheit oder Egoismus: Leipziger Zeitung Nr. 65. Foto: L-IZ
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Warum die neue Leipziger Zeitung geradezu einlädt, mal über den Saurier Youtube nachzudenken

Erstaunlich, aber so ist es: Mit ihrer Unverfrorenheit, sich auf dem digitalen Markt zusammenzuraffen und zu nehmen, was scheinbar nur herrenlos herumlag, haben es die großen Internet-Konzerne, allen voran Google mit seiner Flimmerbildchentochter Youtube, geschafft, ein ganz heißes Eisen wieder auf die Tagesordnung zu bringen: den entfesselten Kapitalismus und seine neoliberalen Orgien.

Urheberrechte werden durch die Richtlinie neu geklärt. Foto: PDPics auf Pixabay
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Über eine EU-Richtlinie, die für radikalen Streit im Netz sorgt (3): Artikel 11 und die Presse

Die Kritik an der neuen EU-Richtlinie, welche am 25. März 2019 beschlossen oder abgelehnt werden wird, reibt sich längst nicht nur an Artikel 13, welcher Gegenstand der ersten Teile war. Besonders häufig wird in der Debatte auch der Artikel 11 aufs Korn genommen. Dieser führt ein Leistungsschutzrecht für Presseunternehmen ein. Und zwar kein besonderes Leistungsschutzrecht, sondern exakt das gleiche, das ausübende Künstler, Tonträgerunternehmen, Filmhersteller und Sendeunternehmen genießen.

Urheberrechte werden durch die Richtlinie neu geklärt. Foto: PDPics auf Pixabay
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Youtuber auf den Barrikaden (Teil 2): Die Gretchenfrage der Umsetzung

Im ersten Teil rings um die Debatte zur seit nun 18 Jahren ersten neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Netz und die Regelungen im Artikel 13 und den Begleitregelungen, ist eines deutlich geworden: Letztlich richtet sich die Neuregelung vor allem an einen kleinen Kreis großer Plattformanbieter mit Wirkung für viele Nutzer im Netz. Wenn auch nur ein kleiner Kreis der Plattformen überhaupt Haftungspflichten hat, so stellt sich für diese natürlich trotzdem die Gretchenfrage nach der Umsetzung. Dürfen oder müssen hier Uploadfilter zum Einsatz kommen?

Urheberrechte werden durch die Richtlinie neu geklärt. Foto: PDPics auf Pixabay
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Artikel 13: Youtuber auf den Barrikaden (Teil 1)

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausg. 64Zu kaum einem Thema kursieren dieser Tage so viele widersprüchliche Aussagen, wie zur anstehenden EU-Urheberrechtsreform ab diesem Jahr. Youtuber und ihre Fans rufen zu Demonstrationen auf, der Hashtag „NieWiederCDU“ kursiert in Höchstfrequenz, man wirft vor allem dieser Partei auf Bundes- und EU-Ebene vor, das Netz und die Nutzer nicht verstanden zu haben. Die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern des Richtlinienentwurfs scheinen verhärtet.

Melder zu Uploadfilter

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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