Triebwerksprobeläufe

Natürlich kein Kaffeekränzchen. Bildmontage: L-IZ
·Politik·Region

Kann der Leipziger Stadtrat die nächtlichen Abkurvungen übers Stadtgebiet tatsächlich einfach verbieten?

Es gibt keinen Grund, in unserem Land über Politikmüdigkeit zu lamentieren oder immer wieder die Frage zu stellen, warum immer mehr Bürger von der Politik der etablierten Parteien die Nase voll haben. Es gibt zu viele Beispiele, in denen gerade diese Etablierten zeigen, dass ihnen die Bürger eigentlich egal sind. Und dazu dienen Instrumente, in denen Verantwortung einfach delegiert wird. Etwa an eine fluguntaugliche Fluglärmkommission.

Ein Aerologic-Frachter startet auf dem Flughafen Leipzig / Halle. Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
·Wirtschaft·Metropolregion

Ignorieren CDU und SPD die Empfehlung der Fluglärmkommission zu Triebwerksprobeläufen am Leipziger Flughafen?

Manchmal gibt es eigentlich keine Gründe für politische Spielchen. Nächtliche Triebwerksprobeläufe am Flughafen Leipzig/Halle sind eigentlich untersagt. Der Flughafen hat im Frühjahr trotzdem einen Vorstoß gemacht, sich Probeläufe für die Nacht genehmigen zu lassen. Der Stadtrat in Schkeuditz lehnte ab, selbst die Fluglärmkommission lehnte in einer Sondersitzung ab. Doch die Regierungskoalition in Dresden fühlt sich nicht belästigt.

Startender Aerologic-Frachter auf dem Flughafen Leipzig / Halle. Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
·Wirtschaft·Metropolregion

Halle freut sich über Erfolg in der Fluglärmkommission und Triebwerksprobeläufe im Freien bleiben unerwünscht

Es gibt Nachrichten, die gibt's gar nicht. Zum Beispiel auch, weil sie nur auf der Website einer 17.000-Einwohner-Gemeinde veröffentlicht werden, obwohl sie eine Region mit einer Million Einwohner betreffen. Die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle veröffentlicht dort ihre Protokolle: auf der Website der Stadt Schkeuditz, auf deren Gelände der Flughafen liegt.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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