Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale warnt vor kostenpflichtigen Anbietern
Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale warnt vor kostenpflichtigen Anbietern
Rundfunkbeitrag: Keine automatische Beitragsbefreiung für Nebenwohnsitz
Antje Feiks (Linke): Wir müssen endlich über den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen diskutieren
Dirk Panter (SPD): Karlsruher Urteil stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Scheitern des Rundfunkstaatsvertrages: Haseloff sendet mit seinem Alleingang ein fatales Signal
Mann: Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigen
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Bündnisgrüne stehen zur Anpassung des Rundfunkbeitrages
Bündnisgrüne: Geringe Anhebung des Rundfunkbeitrages ermöglicht zeitgemäße Angebote
Gericht setzt Grenzen für zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
LZ MEDIEN GMBH
Bernhard Göring Straße 152
04277 Leipzig
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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