Planfeststellungsbeschluss

Die DHL am Flughafen Leipzig. Foto: L-IZ.de
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Die Planunterlagen zum Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle sind völlig unzulänglich

So deutlich hat es Leipzig in der Vergangenheit noch nie formuliert, was die Stadtverwaltung von der Arbeit der Flughafengesellschaft und der Landesaufsichtsbehörde hält. In dieser Woche legte die Verwaltung ihre Stellungnahme zur 215. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle vor. Am 18. Januar wird sie in der Videokonferenz mit den Ortschaftsräten besprochen. Die Ratsversammlung muss sie noch beschließen.

Auf der Demo gegen den Flughafenausbau am 24.Juli 2020 in Leipzig, gemeinsam mit Fridays4future Leipzig. Foto: privat
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Auch die Bündnisgrünen in der sächsischen Regierung fordern, das Planfeststellungsverfahren zum Flughafen Leipzig/Halle auszusetzen

Es war zwar noch keine offizielle Abstimmung am 16. Dezember im Online-Meinungsaustausch des Leipziger Stadtrates, aber ein deutlicher Stimmungstest, als der Grünen-Antrag zur Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens am Flughafen Leipzig/Halle eine klare Mehrheit fand. Es ist eigentlich eine undemokratische Zumutung, die Bürgerbeiteilung ausgerechnet im Lockdown durchzuziehen. So sieht es auch die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Startender Aerologic-Frachter auf dem Flughafen Leipzig / Halle. Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
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Auch eine AfD-Anfrage bringt nicht mehr Licht in die Nachtfliegerei am Flughafen Leipzig / Halle

Irgendwie haben es die meisten Stadtratsfraktionen nach Jahren des Nachfragens, Insistierens, Beantragens aufgegeben, die Leipziger Verwaltung noch mit dem Thema Flughafen zu behelligen. Das Großprojekt im Leipziger Norden ist wohl das beste Beispiel dafür, wie sich staatliche Behörden in Sachsen gegenseitig den Ball zuspielen, Bürgerbeteiligung komplett aushebeln und jegliche Verantwortung im Nebel verschwinden lassen.

Melder zu Planfeststellungsbeschluss

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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