Organspendeskandal

Uniklinikum Leipzig an der Liebig-, Ecke Nürnberger Straße. Foto: LZ
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Organspendeskandal am Uniklinikum bleibt ohne juristische Folgen

Es war ein Paukenschlag, als zu Beginn des Jahres 2013 bekannt wurde, dass Oberärzte am Uniklinikum Leipzig in mehr als 30 Fällen die Daten ihrer Patienten manipuliert hatten. Sie wollten damit die Wahrscheinlichkeit für eine Organspende erhöhen. Mehr als fünf Jahre später hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass gegen die handelnden Personen kein Gerichtsprozess stattfinden wird. Die Konsequenzen sind jedoch auf anderer Ebene spürbar: Im vergangenen Jahr hat die Spendenbereitschaft in Deutschland ein historisches Tief erreicht.

Kampagnenmotiv für den Organspenderausweis. Foto: BZgA/Hardy Welsch
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Stellen die Transplantationsbeauftragten in Sachsens Kliniken jetzt das verspielte Vertrauen wieder her?

Es waren vor allem mehrere Organspendenaffären, die in den letzten Jahren das Vertrauen in das System der Organspende in Deutschland untergraben haben. Die Spendenbereitschaft ist auf einen historischen Tiefpunkt gesunken, wie Susanne Schaper feststellt. Am Montag, 15. Januar, fand im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages eine Sachverständigenanhörung zur Änderung des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes statt.

Universitätsklinikum Leipzig. Foto: Ernst-Ulrich Kneitschel
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Organspendeskandal: Staatsanwaltschaft klagt zwei ehemalige Oberärzte an

Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat gegen zwei frühere Oberärzte des Universitätsklinikums Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Die Mediziner sollen von 2010 bis 2011 in 31 Fällen Mitarbeiter angewiesen haben, der Stiftung Eurotransplant falsche Daten zu übermitteln, um die Dringlichkeitsstufe der betroffenen Patienten zu erhöhen. Das Verfahren gegen den damaligen Chefarzt des Transplantationszentrums wurde mangels Tatverdacht eingestellt.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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