Am 28. April wird am Bundesverwaltungsgericht Leipzig wieder zum Lärm am Flughafen Leipzig/Halle verhandelt
Vielleicht werden die vom nächtlichen Lärm am Flughafen Leipzig/Halle Betroffenen schon am 28. April ein bisschen klüger. Für den Termin hat das Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung um das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) angesetzt, um das die Flughafenanrainer seit zwölf Jahren kämpfen.
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