Die versprochenen IT-Spezialisten sind weder beim LKA Sachsen noch beim OAZ angekommen
Der Tatbestand der Volksverhetzung ist eigentlich sehr genau definiert. Vieles, was derzeit in Foren und sogenannten "sozialen" Netzwerken wie Facebook kursiert, erfüllt den Tatbestand ohne Abstriche. Doch nicht nur der lernunwillige amerikanische Großkonzern will nicht reagieren. Auch sächsische Ermittler tun sich schwer.
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