„Wohnpalais“ Holbeinstraße 6a: Bausünden an der Stadtelster schaffen natürlich Recht für weitere Bausünden
Wenn schon der Nachbar gesündigt hat, dann darf auch der neue Bauherr sündigen. Genau so interpretiert das Leipziger Amt für Bauordnung und Denkmalpflege den Paragraph 34 des Baugesetzbuches, der eigentlich einmal für geschlossene Ortslagen geschaffen wurde und nicht für die Ufer von Flüssen. Aber wen kümmert das? Bei uns jedenfalls niemanden, kann man die neuen […]
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