Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz beschlossen – mehr Geld für Landkreise und Städte
Der sächsische Landtag hat am Dienstag, den 11. Dezember, einige Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz beschlossen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen noch in diesem Jahr mehr Geld vom Freistaat Sachsen erhalten. Zudem müssen Asylbewerber mit „geringer Bleibeperspektive“ nun bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben.
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