Lok-Fan gegen Polizei: Geldstrafe für Mittelfinger und Widerstand, aber Körperverletzung nicht bewiesen
Das Amtsgericht Leipzig hat eine Anhängerin des 1. FC Lok Leipzig zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Die Frau soll im November 2015 einem Polizisten den Mittelfinger gezeigt und sich anschließend gegen eine Identitätsfeststellung gewehrt haben. Ein angeblicher Faustschlag ins Gesicht eines weiteren Polizisten wurde hingegen nicht bestraft – das Gericht sah diesen nicht als erwiesen an. Insbesondere die Zeugenaussage eines „fankundigen Beamten“ hatte der Angeklagten geholfen.
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