Baum-ab-Gesetz

Baumfällung in Connewitz. Archivfoto: Ralf Julke
·Politik·Leipzig

Grünflächenamt beruhigt Grüne: Leipzigs Baumschutzsatzung war nie außer Kraft

Man lernt doch immer was dazu. Auch über jene Regierung von CDU und FDP, die vor zehn Jahren die Baumschutzsatzungen der sächsischen Kommunen einfach durch Landesrecht ausgehebelt hat. Das soll mit der Novelle des sächsischen Naturschutzgesetzes wieder rückgängig gemacht werden, über die der Landtag im Frühjahr 2021 beschließen soll. Da könnte Leipzig ja wieder eine Baumschutzsatzung aufstellen, fanden die Grünen im Leipziger Stadtrat.

Gefällter Baum in Connewitz. Foto: Ralf Julke
·Politik·Sachsen

Schluss mit dem Kahlschlag: Kommunen sollen über den kommunalen Baumschutz wieder selbst entscheiden können

Noch ist es nicht beschlossen, sondern gab es am Donnerstag, 26. November, erst einmal die Anhörung zum neuen sächsischen Naturschutzgesetz, das die schlimmsten Fehler der Gesetzesänderung von vor zehn Jahren reparieren soll. Im Zentrum steht dabei der Passus, der das Fällen tausender Bäume auf Privatgrundstücken möglich gemacht hatte unter dem Label „weniger Bürokratie“.

Gefällte Bäume in Connewitz. Foto: Ralf Julke
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Ab 2021 sollen Sachsens Kommunen endlich wieder richtige Baumschutzsatzungen erlassen dürfen

2010 war das, da beschlossen die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP eine ganz spezielle Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Mit der Begründung, Bürokratie abbauen zu wollen, wurde den Kommunen die Kontrolle über Baumfällungen auf Privatgrundstücken fast völlig entzogen. Das Ergebnis war auch in Leipzig das Verschwinden tausender wertvoller Bäume. Manche Grundstücke wurden systematisch kahlgeschlagen. Eine Katastrophe für die sich aufheizenden Städte.

Trauriger und viel zu häufiger Anblick: Wie hier in Leipzig sind Baumfällungen in Sachsen an der Tagesordnung. Foto: Karsten Peterlein
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NABU Sachsen fordert vom neuen Landtag die schnelle Abschaffung des „Baum-ab-Gesetzes“ von 2010

Es war wieder so ein Gesetz unter dem verführerischen Label „Bürokratieabbau“, das die CDU/FDP-Regierung vor fast zehn Jahren beschloss. Tatsächlich hebelte das Gesetz die Kontrollmöglichkeiten der lokalen Umweltschutzämter aus. Tausende Bäume fielen seitdem allein in Leipzig der Säge zum Opfer. Und mit dem Wohnungsneubau wird der Baumverlust immer spürbarer. Der NABU Sachsen schlägt jetzt Alarm.

Gefällte Bäume in Connewitz. Foto: Ralf Julke
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Grüne beantragen Leipziger Aktivitäten für ein neues Baumschutzgesetz in Sachsen

Als die Grünen jüngst im Stadtrat nachfragten, wie es mit den Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume bei Bauvorhaben steht, bekamen sie eine Antwort, die sie regelrecht entsetzte. Das noch von CDU und FDP verabschiedete „Baum-ab-Gesetz“ sorgt auch dafür, dass es selbst für wertvolle Bäume in 30 Prozent der Fälle keinen Ersatz gibt. Die Stadt ist ohnmächtig und kann nur auf Goodwill hoffen.

Baumfällungen in Connewitz. Foto: Ralf Julke
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Sachsens Baum-ab-Gesetz hat Baumfällungen zum Ablasshandel gemacht

Leipzig und seine Bäume – es bleibt ein Trauerspiel. Am 23. Juni berichtete L-IZ über die Antwort auf eine Grünen-Anfrage im Stadtrat, die ziemlich deutlich machte, dass sich viele Grundstückseigentümer nicht die Bohne um die nötigen Ersatzpflanzungen für die von ihnen gefällten Bäume kümmern. Und dem zuständigen Amt stehen nur ungenügende Mittel zur Verfügung, das zu ändern.

Selbst im Mai wird in Leipzig noch eifrig drauflos gesägt. Foto: Ralf Julke
·Politik·Sachsen

In Schlossparks wird der Bestand gepflegt, an Straßenrändern und in Großstädten verschwinden dafür die Bäume

Nicht nur in der Stadt Leipzig wurde seit dem von der CDU/FDP-Regierung novellierten „Baum-ab-Gesetz“ kräftig drauflos gefällt, mal mit Erlaubnis, meist ohne. Denn auf Privatgrundstücken gelten ja fast keine Regeln mehr. Aber wie sieht das eigentlich auf Grund und Boden des sächsischen Freistaats selbst aus, wollte der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther jetzt mal wissen. Mit erstaunlichem Ergebnis.

Melder zu Baum-ab-Gesetz

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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