Das BAMF Leipzig prüft Transidentität nicht als Fluchtgrund
Die Außenstelle Leipzig des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im November 2020 einen negativen Asylbescheid ausgestellt, ohne die im Rahmen der Anhörung klar benannte Transidentität einer Antragstellerin zu berücksichtigen. Eine Beschwerde beim BAMF zur Erwirkung einer vollumfänglichen Würdigung der angegebenen Fluchtgründe wurde abgelehnt.
Aktuelle Kommentare