Patzelt geht in den Ruhestand – so wie es das sächsische Beamtengesetz regelt
Dass Werner Patzelt, ein Politikprofessor an der TU Dresden, im März dieses Jahres in den Ruhestand gehen wird, ist eigentlich keine Überraschung. Paragraph 46 des sächsischen Beamtengesetzes regelt das so. Dennoch sorgte diese Meldung in den vergangenen Tagen für Erstaunen – weil viele Medien aufgeregt darüber berichteten, dass Patzelt keine Seniorprofessur erhalten wird. Was diese Medien nicht erwähnten: Das ist ein normaler Vorgang.
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