Verbeamtung

Lehrer/-innen bis 42 Jahre können sich in Sachsen verbeamten lassen. Foto: Marko Hofmann
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Verbeamtung lockt: Gutachter empfehlen Fortsetzung der Verbeamtung von Lehrern in Sachsen

Es war am Ende wie ein Befreiungsschlag, als Sachsen beschloss, seinen Lehrerinnen und Lehrern den Weg in die Verbeamtung zu eröffnen und damit endlich in Wettbewerb mit anderen Bundesländern um neue Lehrkräfte mithalten zu können. Denn augenscheinlich ist Verbeamtung ein erstaunlich starkes Entscheidungskriterium für angehende Lehrkräfte, was jetzt auch ein Gutachten bestätigt, wie das Kultusministerium […]

Schülerprotest 2012 in Leipzig. Foto: Marko Hofmann
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Linksfraktion beantragt sofortige Verhandlungsaufnahme für einen attraktiven Lehrer-Tarifvertrag in Sachsen

Gleich am 6. Dezember – kaum war die Meldung zur geplanten Verbeamtung sächsischer Lehrer in der Welt – ruderte das Kultusministerium zurück und verschickte um 16:07 Uhr eine Korrektur: Nein, es ginge noch nicht um die Verbeamtung aller Lehrer, sondern um die „Prüfung der Verbeamtung der Lehrer“. Die CDU-Fraktion im Landtag hatte die Entscheidung im Alleingang getroffen. Ohne Absprache mit dem Koalitionspartner SPD. Der meldete sich wenig später entsprechend deutlich zu Wort.

Das Bildungsideal eines vergangenen Jahrhunderts. Foto: Ralf Julke
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Sachsen fehlen nicht die Lehrer, sondern ein attraktives Bildungssystem

„Zoff in der CDU. Machtspiel um die Verbeamtung von Sachsens Lehrern hat begonnen“ titelte der MDR am 17. November. Nein, natürlich macht der Sender keine Online-Zeitung. Und natürlich macht er auch keine Meinung, indem er jetzt einen innerparteilichen Knatsch in der CDU-Spitze inszeniert, sozusagen: Michael Kretschmer gegen die Hardliner. CDU-Chaostage nennt nun Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion, das, was da medial um die Verbeamtung sächsischer Lehrer inszeniert wird.

Melder zu Verbeamtung

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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