Tacheles e.V.

Sanktionen helfen nicht, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Grafik: Tacheles e.V.
·Leben·Gesellschaft

Erklärt das Bundesverfassungsgericht Jobcenter-Sanktionen endgültig für menschenunwürdig?

Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. November 2019 über die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II entscheiden. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles war als vom Verfassungsgericht bestimmter sachverständiger Dritter unmittelbar an dem Verfahren beteiligt. Und er erläutert vor der Gerichtsentscheidung noch einmal, warum Sanktionen gravierende Menschenrechtsverstöße sind.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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