Bundesgerichtshof: Fluggäste können bei Streik des Bodenpersonals Anspruch auf Entschädigung haben
Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Streik des Bodenpersonals am Startflughafen unter Umständen entschädigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Flug abgesagt wurde, weil nicht alle Fluggäste das Gate streikbedingt rechtzeitig erreicht haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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