Paritätsgesetz

Ein Bild aus vergangenen Wahlen. Foto: Ralf Julke
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Ein Gerichtsurteil aus Brandenburg und seine kleinen Implikationen

KommentarAm Freitag, 23. Oktober, berichteten „Spiegel“ und andere Medien über das Urteil des Verfassungsgerichts in Brandenburg, das die „dortige Regelung zur geschlechtergerechten Listenaufstellung von Parteien für rechtswidrig erklärt“ hat und damit einem ähnlichen Urteil aus Thüringen folgte. Geklagt hatten in Brandenburg die beiden Alte-Herren-Parteien AfD und NPD. Da denkt man natürlich: Die hätten doch gar nicht recht bekommen dürfen? Aber natürlich stimmt es: Man kann Gleichberechtigung nicht verordnen, wenn Wähler lieber alte, langweilige Männer wählen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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