Kläger und Richter: Wie das „Compact Magazin“ eine Hexenjagd veranstaltet
Wer Gerichtsberichte, Prozessreportagen und Vorberichte zu schweren Straftaten in seriösen Medien genauer verfolgt, kennt das Prozedere. Vor einem Verfahren wird von „Beschuldigten“ gesprochen, ihre Namen werden nicht ausgeschrieben, um ihre Rechte zu wahren und erst bei Prozesseröffnung heißen sie „Angeklagte“. Werden sie hierbei fotografiert, dürfen ihre Gesichter normalerweise nicht gezeigt werden, sie werden verfremdet oder verdeckt.
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