Landeswahlausschuss

Teilerfolg des Beschwerdeführers AfD Sachsen vor dem Verfassungsgericht Leipzig. Foto: L-IZ.de
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Teilerfolg für die AfD: Verfassungsgerichtshof lässt Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl zu

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Plätze 19 bis 30 der Landesliste der AfD vorläufig zur Landtagswahl am 1. September zugelassen. Das entschied das Gericht am Freitag, den 25. Juli. Umstritten waren vor allem die Fragen, ob sich durch geänderte Wahlverfahren die Chancen der Kandidat/-innen geändert hatten und ob eine einheitliche Mitgliederversammlung nötig war.

Landgericht Leipzig und Sitz des Verfassungsgerichtshofes Sachsen an der Harkortstraße. Foto: Martin Schöler
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Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof: AfD geht gegen Listenkürzung vor

Die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, nur die ersten 18 Plätze der AfD-Landesliste für die Sachsenwahl am 1. September zuzulassen, sorgt immer noch für Diskussionen. Nun hat die Partei eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Initiative „Zukunft Sachsen“, welche für eine Schwarz-Rot-Grüne Koalition kämpft, veröffentlicht unterdessen eine Umfrage unter allen 60 CDU-Direktkandidat/-innen. Bislang haben 47 von ihnen eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen.

Melder zu Landeswahlausschuss

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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