Statt Kopfnoten: Die schriftliche Beurteilung des Einzelnen als Lösung?
LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 74, seit 20. Dezember im HandelRückblick: Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im Oktober entschieden, dass Kopfnoten auf „für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Zeugnissen“ nur zulässig sind, „wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.“ Da es in Sachsen keine gibt, muss der Gesetzgeber nun eine andere Lösung finden. Den politischen Strömungen entsprechend wird er einfach das Schulgesetz entsprechend anpassen.
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