Körperverletzung

Vermummungsabsichten im Umfeld von Demos kosten Geld. Foto: L-IZ.de
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Urteil mit Weitblick: Alkoholabhängiger nur zu Bewährungsstrafe verurteilt

Seit seiner Jugend leidet ein heute knapp 30-jähriger Verurteilter unter Alkoholsucht. Wegen Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde er bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Nun stand er erneut vor Gericht: Unter anderem weil er kurz nach seiner jüngsten Haftentlassung Polizisten getreten, bespuckt und beleidigt hat. Da er in Kürze eine Langzeittherapie beginnen wird, beließ es Amtsrichter Marcus Pirk bei einer Bewährungsstrafe.

Strafabteilung des Amtsgerichts. Foto: Alexander Böhm
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Würge-Attacke, Schlägerei und Beleidigungen: Bewährungsstrafe für 21-Jährigen

Irgendwann wurde es der Vorsitzenden zu bunt und sie schmiss die Mutter des Angeklagten aus dem Saal. Zuvor hatte diese wiederholt mit vernehmbarem Murmeln und einem Einwurf aus dem Publikum heraus die Geduld der Richterin herausgefordert. Am Ende verurteilte sie einen 21-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung, der im September 2015 kurz hintereinander durch massive Beleidigungen, eine Würgeattacke und eine Schlägerei aufgefallen war.

Amtsgericht Leipzig. Foto: Martin Schöler
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Geldstrafe für Legida-Gegner: Ein Tritt im Gerangel

Straftaten aus den Anfangstagen von Legida beschäftigen noch immer die Gerichte in Leipzig: Aktuell wurde ein Fall verhandelt, in dem ein Student aus dem antirassistischen Spektrum am 21. Januar 2015 einen Polizisten getreten und eine Festnahme gestört haben soll. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen des ersten Sachverhalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro und sprach ihn in dem anderen Anklagepunkt frei.

Melder zu Körperverletzung

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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