Männlich, weiblich, inter: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
Nach deutschem Recht ist ein Mensch ein Mann oder eine Frau. Ein Dazwischen kennt das Personenstandsgesetz nicht. Bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit darf eine Geburt immerhin ohne Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Das sei nicht nur diskriminierend, sondern verletze Betroffene in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
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