Gemeinschaftsschulen

Das Bildungsalphabet –G wie Gemeinschaftsschule. Foto: L-IZ.de
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Bündnis Gemeinschaftsschule enttäuscht, Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen

Am Mittwoch, 15. Juli, hat die Landtagsmehrheit eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen und damit die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart in Sachsen eingeführt. Doch sie hat nicht den Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ (Landtags-Drucksache 7/522) angenommen, sondern den durch die Koalition veränderten Gesetzestext. Die Freude über den Fortschritt ist logischerweise beim Bündnis Gemeinschaftsschule getrübt.

Die Vertreter des Bündnisses "Gemeinschaftsschule in Sachsen" im Sächsischen Landtag. Foto: Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“
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Mit dem Gesetzentwurf von CDU, Grünen und SPD ist das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen nicht wirklich glücklich

Der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ mit dem „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“ (Landtags-Drucksache 7/522) steht am Mittwoch, 15. Juli, als Tagesordnungspunkt 3 zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung im Sächsischen Landtag an. Eine ganz diffizile Sache, denn wenn der Landtag den Gesetzesantrag annimmt, weicht er in wesentlichen Punkten vom Volksantrag ab.

Das Bildungsideal eines vergangenen Jahrhunderts. Foto: Ralf Julke
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Am 16. August will das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen die Unterschriften im Sächsischen Landtag übergeben

Das Statement ist deutlich: 47.046 bestätigte Unterschriften hat das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen gesammelt, um den Volksantrag für diese wichtige ergänzende Schulart endlich in Gang zu bringen, die das längere gemeinsame Lernen der Kinder erst möglich macht. Am 16. August soll das Unterschriftenpaket dem Landtagspräsidenten übergeben werden.

Melder zu Gemeinschaftsschulen

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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