Gasnetze: Mitwirkung von Stadträten mit Doppelmandat allein führt nicht zur Nichtigkeit einer kommunalen Konzessionsvergabe
Dass es nicht leicht werden würde, die Strom- und Gasnetze in den 1999/2000 eingemeindeten Ortsteilen übernehmen zu können, das war den Leipziger Stadtwerken schon vor acht Jahren klar. Da hatte der Stadtrat deutlich gemacht, dass beide Netze von den Stadtwerken Leipzig bzw. ihrer Tochter Netz Leipzig übernommen werden sollten. 2015 gab der Stadtrat seine Zustimmung, dass die Gasnetze von der MITGAS übernommen werden können. Doch die MITGAS zog vor Gericht und löste damit einen fünfjährigen Marathon aus.
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