Forstweg

Schwere Steine auf dem Grundstück direkt an der Alten Luppe. Foto: privat
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Auch Neuanwohner am Forstweg müssen es jetzt lernen: Gewässerrandstreifen dürfen nicht bebaut werden

Es hatte ein bisschen gedauert. Wir hatten ein paar Fragen zu den Entwicklungen und fachlichen Einschätzungen am Forstweg in Böhlitz-Ehrenberg an die Verwaltung gestellt. Die Kolleginnen in der Kommunikation waren auch fleißig, haben auch alle Antworten eingesammelt. Das dauerte wieder ein Weilchen. Und dann ließen wir das Fragenpaket noch liegen, weil einige Antworten ganz unübersehbar davon erzählen, dass manche Antwortgeber gar nicht wissen wollen, was vor Ort wirklich los ist. Und deswegen auch sichtlich falsche Antworten geben.

Asbestreste auf dem Gelände am Forstweg. Foto: privat
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Bauleute am Forstweg 34 abgezogen und Bauordnungsamt droht Bürgern mit kostenpflichtiger Nichtauskunft

Vor zwei Jahren berichteten wir zum ersten Mal um die Vorgänge am Forstweg in Böhlitz-Ehrenberg, wo die Stadt einen ganzen Streifen ehemaligen Gartenlandes als Bauland zu verkaufen versuchte, am Ende keinen Bieter fand, den Versuch aber nicht einstellte, sondern einen neuen Bauträger suchte, der die Grundstücke dann weiterverkaufte. Das Problem war schon damals: Das Gelände liegt auf dem Hochufer der Alten Luppe und hätte nach gültigem Wasserrecht nie bebaut werden dürfen.

Abgeholzt und von Baufahrzeugen zerfahren: Gewässerrandstreifen an der Alten Luppe. Foto: Ralf Julke
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Nicht einmal der Gewässerrandstreifen aus dem Sächsischen Wassergesetz wurde an der Alten Luppe respektiert

Nicht nur der sichtlich nicht eingehaltene Abstand zum Wald ist ein Problem bei der Genehmigung für die sechs neuen Einfamilienhäuser am Forstweg in Böhlitz-Ehrenberg. Auch bei einem zweiten Punkt vermisst man den klaren Einspruch der Leipziger Naturschutzbehörde. Denn Ufer dürfen auch in Sachsen nur in ganz wenigen Ausnahmefällen bebaut werden. Und hier wird gleich ein ganzer Uferstreifen bebaut.

Die Alte Luppe mit den Bäumen des Sachsenforst und der direkt angrenzenden Bebauung. Foto: Ralf Julke
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Warum versucht die Stadt Leipzig dem Gericht weiszumachen, ein Abstand von 30 Metern zum Wald sei eingehalten?

Was passiert eigentlich in einer Stadt, in der die zuständige Naturschutzbehörde nicht wie eine Naturschutzbehörde funktioniert? Ungefähr wohl das, was die Familie Viecenz in Böhlitz-Ehrenberg nun seit ein paar Jahren als Papierkrieg mit Ämtern und Gerichten erlebt. Im November wies das Leipziger Verwaltungsgericht ihren Antrag gegen den Bau mehrerer Einfamilienhäuser direkt an der Alten Luppe ab. Mit seltsamen Zahlen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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