Calmus

Calmus und amarcord singen die „Erdbebenmesse“. Foto: Christian Kern
·Kultur·Musik

amarcord und Calmus bekommen den OPUS KLASSIK für die Einspielung der „Leipziger Disputation“

Bei all den Feiern und Jubiläen vergisst man beinah, dass in Leipzig ja eigentlich auch die „Leipziger Disputaion“ von 1519 gefeiert wird, jene Disputation, die endgültig zeigte, dass Luthers Reformideen mit der alten römischen Kirche nicht mehr zu machen waren. Die beiden bekannten Leipziger Ensemble Calmus und amarcord nutzten die Gelegenheit, die Musik dieser Disputation einzuspielen. Und sie bekommen dafür jetzt einen wichtigen Musikpreis.

Amarcord, Calmus Ensemble: Leipziger Disputation. Foto: Ralf Julke
·Kultur·Musik

Leipziger Disputation: Das musikalische Erdbeben von 1519, eingesungen von Amarcord, Calmus und zwei glockenhellen Frauenstimmen

Der Tag passte gleich doppelt. Am 8. März erschien offiziell die gemeinsame Einspielung von amarcord und Calmus Ensemble mit dem einprägsamen Titel „Leipziger Disputation“. Das sind zwar zwei (fast) reine Männer-Ensembles, aber Calmus holt sich schon traditionell immer wieder eindrucksvolle Frauenstimmen dazu, so wie in diesem Fall die beiden Sopranistinnen Anna Kellnhofer und Isabel Schickedanz. Ohne die beiden wäre ein Brumel gar nicht singbar.

Singender Jubel: Die CD „Leipziger Disputation“ ist fertig. Foto: Ralf Julke
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Wie klang eigentlich Luthers Besuch in der Thomaskirche 1519?

Eigentlich hat sich das Kulturdezernat schon jahrelang auf dieses Jubiläum gefreut: Vor 500 Jahren kam es in Leipzig zu einem rund dreiwöchigen Streitgespräch zwischen dem katholischen Theologen Johannes Eck und den Reformatoren Martin Luther, Andreas Karlstadt und Philipp Melanchthon. Dieser von der Universität organisierte Austausch von theologischen Argumenten, der zum endgültigen Bruch Luthers mit Rom führte, ging als „Leipziger Disputation“ in die Geschichte ein. Aber dann floppte das eigentliche Reformationsjubiläum 2017. Ein bisschen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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