Wie „Querdenken“ am Bundesverfassungsgericht scheiterte
Was noch am 7. November 2020 in Leipzig in einer letztlich ungeregelten 45.000 Teilnehmer/-innen starken Versammlung und einem Gang um den Ring endete, ist nun in Bremen anders verlaufen. Am 5. Dezember gegen 11 Uhr untersagte nach Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht auch das Bundesverfassungsgericht die Versammlung von „Querdenken“ vollständig. Nachdem in Leipzig sogar eine örtliche Verlegung auf einen ausreichend großen Platz fehlgeschlagen war, brachte insbesondere der Gang vor das Bundesverfassungsgericht erste Indizien, dass die Zeit der maskenlosen „Großdemos“ á la „Querdenken“ in der Pandemie enden könnte.
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