Ist der Widerspruch aus den ostdeutschen Bundesländern gegen die bisherigen Ergebnisse aus dem Standortsuchverfahren berechtigt oder „abenteuerlich“?
Als am 28. September 2020 die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den ersten Teilbericht zur Standortsuche (1) für ein Endlager für HAW (High Active Waste) (2) an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übergeben hat, regte sich in vielen Teilen der Bundesrepublik Deutschland deutlicher Widerspruch. Es sollen hier einige Fakten herausgestellt werden, die insbesondere den Widerspruch aus den ostdeutschen Bundesländern als berechtigt erscheinen lassen.
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