Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss auch 2023 bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss auch 2023 bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden
AOK PLUS führt elektronischen Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein
LZ MEDIEN GMBH
Bernhard Göring Straße 152
04277 Leipzig
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Aktuelle Kommentare