Wenn am kommenden Montag die vom sächsischen Kabinett beschlossene Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) in Kraft tritt, wird das auch wieder für den Sport im Freistaat spürbare Konsequenzen haben. Denn für mindestens die nächsten drei Wochen sind alle Sportstätten dicht – egal ob innen oder außen. Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen, die im Paragraph 13 klar definiert sind. Als einen „Schlag ins Gesicht des gesamten Sports“, bezeichnet der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Philipp Hartewig diese Maßnahmen und zweifelt deren Verhältnismäßigkeit an.

Derweil informierte das Sportamt der Stadt Leipzig am Samstag die hiesigen Sportfreund/-innen per Rundmail über „die Auswirkungen für das Sporttreiben auf kommunalen Sportanlagen in der Stadt Leipzig“. Es gilt folgende Grundregel: „Nach § 13 der Corona-Notfall-Verordnung ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für Publikumsverkehr untersagt.“

Damit ist weder der Trainings- noch der Wettkampfbetrieb erlaubt, ganz unabhängig davon, um welche Sportart es sich handelt. Doch wie oben erwähnt, gibt es Ausnahmen. Im Schreiben des Sportamtes wird dazu eine Übersicht mitgeliefert, die die entsprechenden Personengruppen definiert, einschließlich der Voraussetzungen, unter denen für sie das Sporttreiben zulässig ist:

Schulsport
(Verweis auf die geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung)

Kinder- & Jugendsport bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
(für Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel; Kontakterfassung gem. Hygienekonzept des jeweiligen Vereins gem. § 2 der Corona-Notfall-Verordnung)

Dienstsport
(Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. § 2 der Corona-Notfallverordnung)

Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader
(Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. § 2 der Corona-Notfallverordnung)

Lizensierte Profisportlerinnen und -sportler
(Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. § 2 der Corona-Notfallverordnung)

Berufssportlerinnen und -sportler
(Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona-Notfallverordnung)

Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren
(Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. § 2 der Corona-Notfallverordnung)

Personen mit medizinisch notwendigen Behandlungen
(Nachweis der medizinischen Verordnung muss beim Verein vorliegen, Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. § 2 der Corona-Notfallverordnung).

Die Ausnahmen gelten allerdings nur für die sporttreibenden Personen selbst, Zuschauer/-innen sind in keinem Fall zugelassen.

Philipp Hartewig (FDP): Fatale Fehlentscheidung!

Stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen, Philipp Hartewig (MdB). Foto: PR

Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen, Philipp Hartewig (MdB), kritisiert die Maßnahmen der Landesregierung in einer Pressemitteilung von Freitagabend scharf. „Sport ist wichtig im Bereich der Gesundheitsprävention. Ohne Sport und Bewegung leiden die Bürger auch psychisch stärker an jeglichen anderen Einschränkungen. Die Maßnahmen sind ein Schlag ins Gesicht des gesamten Sports“, schreibt der 26-Jährige, der auch Vorsitzender der Kreissportjugend Mittelsachsen ist.

„Insbesondere die Verbände und Vereine haben in den letzten anderthalb Jahren Verantwortungsbewusstsein bewiesen, indem sie individuelle Hygienekonzepte erstellt, aktualisiert und umgesetzt haben. Mit Maßnahmen wie Kontakterfassung, Testerfordernis und Zutrittsbeschränkungen auf Genesene und Geimpfte wären mildere, angemessene Instrumente vorhanden, welche das Verbreitungsrisiko minimieren. Der Sport ist Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.“Aus seiner Sicht sei die Komplettuntersagung des Sports unverhältnismäßig und wäre in dieser harten Form nicht erforderlich gewesen. „Ein milderes Mittel und damit eine weniger grundrechtsintensive Maßnahme als die komplette Untersagung von Sport wäre die Öffnung mit entsprechenden Hygienekonzepten für alle oder zumindest nur für Geimpfte oder für Geimpfte mit Test. Sowohl Fitnessstudios als auch Sportstätten könnten durch Registrierung der Personen Infektionsketten ohne weiteres nachvollziehbar machen. Auch eine Begrenzung der Anzahl der Sporttreibenden wäre eine mildere, gleich effektive Maßnahme.“

Der „Sport-Paragraph“ der SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021 im Wortlaut:

§ 13 Sport

(1) Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Anleitungspersonal gilt Absatz 2.

(4) Absatz 1 gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen. Bei der Inanspruchnahme von zulässig geöffneten Einrichtungen nach Absatz 1 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.

(5) Absatz 1 gilt nicht für die schulische Nutzung für den Schulsport.

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Es gibt 3 Kommentare

Ich bin ebenfalls drei bis fünfmal pro Woche in irgendwelchen Sporthallen oder -centern unterwegs. Und ja, es gibt wahrscheinlich kaum Ansteckungspotential auf dem Feld, aber natürlich muss man sich zwischendurch das Allerneueste auf dem Handy zeigen, in der Umkleide (noch auf dem Weg dahin) gleich die Maske runterreissen und zu viert duschen, obwohl es da anders lautende Regeln gibt, die ausgeschildert sind. Und klar, beim Duschen wird lauthals gebrüllt, wie das so üblich ist, statt dann wenigstens die Klappe zu halten.

Ich verstehe die Maßnahmen, die auch Geimpfte betreffen. Man bekommt doch sonst den ganzen Laden nicht mehr in den Griff!

Genauso Gewandhaus oder Kino…Klar kann man die Leute auf Abstand setzen, im Gewandhaus sogar bestens belüftet, aber in der Pause steht man dem Vordermann auf den Hacken um bloß schnell die Cola oder den Sekt zu bekommen; beim Konzertende rennen die Leute eng gedrängt die Treppen runter, als ob es um das letzte Taxi ginge.

So leid es mir tut, und so gut wie mir Kultur und Sport in der dunklen Jahreszeit tun, aber ich sehe keine andere Möglichkeit als das, was jetzt an Lockdown light beschlossen wurde. Bedanken können wir uns bei allen Leuten, die dazu beigetragen haben. Manche konzentrieren sich jetzt auf die “Impfverweigerer” (allein das Wort ist schon absurd – geht es doch um ein Angebot und nicht um einen Pflichtdienst), aber ich sehe auch nach wie vor jede Menge freie Nasen über der Maske, jede Menge zu geringe Abstände und dergleichen mehr. Ich hab für dieses individuelle Fehlverhalten überhaupt keine Geduld mehr.
Gestern raschelte eine Frau in der Kantine mit ihrer Jacke an mir vorbei…”ich wollte nur mal schnell an den Besteckkasten dranne!” Zündschnur ist echt kurz aktuell. Alle guten Sätze beginnen mit “ich” und haben ein “nur mal” drin.

Ich bin sonst kein FDP-Freund, aber hier haben sie recht. Es hätte wesentlich mehr differenziert werden müssen. Kontaktlose Sportarten wie Tennis, Golf, Gymnastik in einer Turnhalle usw. sind komplett ungefährlich wenn alle geimpft oder genesen und von mir aus auch noch getestet sind. Ich selbst mache mehrere Sportkurse pro Woche, wo wir in kleinen Gruppen in einer großen Halle trainieren – alle sind geimpft, aber wir dürfen nicht weitermachen. Wenn es Regeln durchsetzen gilt, wird Verantwortung delegiert. Wenn es um Verbote geht, werden die Beteiligten nicht wirklich gehört und zu wenig differenziert. So schafft man kein bürgerliches (Verantwortungs-)Bewusstsein. Es sind diese vermeintlich kleinen Fehlentscheidungen, die bei vielen für Unmut sorgen – und der sich bei einigen bis hin zum Trotz und der Impfverweigerung aufstaut.

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