Entsetzen beim 1. FC Lok Leipzig. Ein Nachwuchstrainer hat Jugendliche zum Hitlergruß aufgefordert. Der Verein reagierte prompt und entließ Trainer sowie Co-Trainer. Weitere personelle Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen. Wer von den 19 Spielern an Bildungsangeboten zum Thema teilnimmt, kann sich ab 1. Juli wieder ins Training zurückkämpfen.
Es war ein Sonntag, der 29. April 2018, als in Probstheida die braune Schublade wieder geöffnet wurde. Regenerationstraning bei der B1 (älterer Jahrgang im Altersbereich unter 17 Jahre), welches Co-Trainer Daniel H. leitet, Cheftrainer Sebastian M. kann nicht. Die 19 Spieler sollen M. ein Grußfoto schicken. Oberkörperfrei posieren sie und H. fordert sie auf: „Macht mal den Gruß“. So berichteten es drei Tage später der Kapitän und Spieler der B1 in einem Gespräch mit den Führungskräften des 1. FC Lok. Die hatten das Foto am Mittwochnachmittag 16 Uhr zugespielt bekommen, 18 Uhr waren die Trainer entlassen. Co-Trainer Daniel H. erhielt zudem ein Hausverbot und der Verein stellte Strafanzeige gegen ihn.
Am Donnerstag, 4. Mai, berieten die Vereinsgremien über mögliche Konsequenzen, schalteten den Landessportbund (LSB) Sachsen ein und verkündeten am Freitag den Eltern der 19 Spieler und den Spielern ihre Sanktionen. Neben Vertretern von Aufsichtsrat und Präsidium waren auch die Geschäftsführer, die Trainer der 1. Mannschaft Heiko Scholz und Rüdiger Hoppe, die Sponsorenbeauftragten sowie ein Vertreter des LSB anwesend.
„Die Eltern und Spieler waren erleichtert, dass wir die Jungs nicht vom Hof gejagt, sondern bis auf weiteres suspendiert haben. Sie hatten mit Schlimmerem gerechnet“, berichtet Vize-Präsident Alexander Voigt gegenüber L-IZ.de. „Wenn sie an den pädagogischen Kursen des LSB teilnehmen, dürfen sie in der neuen Saison wieder am Spielbetrieb teilnehmen.“
Der Verein und der Landessportbund wollen zusammen mit den Jugendlichen die Vorkommnisse reflektieren und Aufklärungsarbeit leisten. „Wir fangen nächste Woche an mit dem LSB ein Konzept zu erstellen, um bald mit den Jungs an die Arbeit zu gehen, um sie zu rehabilitieren und um unserer Verantwortung gerecht zu werden. Es sind Jugendliche, aber es ist kein Lausbubenstreich.“
Zurzeit ist die B1 Tabellenführer der Landesliga, könnte sich am Ende der Saison über Relegationsspiele für die Regionalliga, die zweithöchste Nachwuchsspielklasse, qualifizieren. Das ist nun in Gefahr, aber die Lok-Verantwortlichen nehmen dieses Opfer inkauf. „Der sportliche Erfolg ist hier absolut zweitrangig, wir mussten sanktionieren. Die Sache bedeutet wieder einen riesigen Image-Schaden für uns, wir sind wieder in der Schublade gelandet, aus der wir seit Jahren versuchen herauszukommen“, so Voigt. Er war, wie seine Gremienkollegen, drei Tage lang nur mit diesem Thema beschäftigt – neben der regulären Arbeit.
Die Spieler hätten die Situation unterschätzt und erst später gemerkt, was sie angestellt haben. Ein Trainer aus dem Lok-Nachwuchsteam wird die Truppe nun übernehmen, die Mannschaft mit Spielern aus der C-Jugend und der B2 aufgefüllt.
Die bisherigen Übungsleiter M. und H. waren nicht neu im Verein, hatten die notwendigen erweiterten Führungszeugnisse eingereicht und waren auch im Vorstellungsgespräch, was der Verein standardmäßig durchführt, nicht auffällig. Zukünftig sollen Trainer vor der Einstellung und im laufenden Trainingsbetrieb genauer unter die Lupe genommen werden
Von Eltern, Sponsoren und Fans erhielt der Verein positive Rückmeldungen. „Es gibt vor allem Lob dafür, dass wir schnell gehandelt, die Trainer gefeuert und die Kinder nicht weggeschickt haben, sondern unserer Verantwortung als Sportverein gerecht werden.“ Die braune Schublade soll dann für immer geschlossen bleiben.
Wikipedia zum Hitlergruß: „Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Hitlergruß in Deutschland sowie Österreich verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.“ Die Strafhöhe bei § 86a liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. In besonders schweren Fällen (siehe § 130) kann das Strafmaß bis auf fünf Jahren oder eine entsprechend höhere Geldstrafe ausgedehnt werden.
Hinweis des Vereins: Die Vereinsführung möchte die Mitglieder ausführlich über die Entwicklungen im Zusammenhang mit der B1-Jugend informieren. Dazu wurde kurzfristig für nächsten Freitag, den 11. Mai um 19:00 Uhr ein Mitgliederabend in der Lok-Lounge im Bruno Plache Stadion angesetzt.
Rede und Antwort zu den Vorkommnissen aber auch zu den geplanten Maßnahmen werden die Präsidiumsmitglieder Thomas Löwe und Alexander Voigt sowie Aufsichtsratsvorsitzender Olaf Winkler stehen.
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