Dieses Strafmaß sorgt unter juristischen Laien garantiert für Aufreger. RB-Superstar Naby Keita kassierte laut Bild-Zeitung einen Strafbefehl über 415.000 Euro, weil er dem Leipziger Ordnungsamt zwei Mal einen gefälschten Führerschein aus seinem Heimatland Guinea vorgelegt haben soll. Keitas Anwalt hat Einspruch eingelegt.
Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten, freut sich in jedem Fall der Fiskus. Geldstrafen fließen in Deutschland dem Staat zu. Ob Keita sich strafbar gemacht hat, wird das Amtsgericht zu befinden haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Fußballprofi im Dezember 2016 und Januar 2017 dem Ordnungsamt gefälschte Führerscheine zur Umschreibung vorgelegt hat. Nach Einschätzung des Landeskriminalamtes handelte es sich beide Male um Fälschungen.
Der Mittelfeldakteur hat eine Vorliebe für schnelle Schlitten, soll laut Bild-Zeitung unter anderem einen Porsche und einen Mercedes GT AMG besitzen. Mit dem Cruisen ist erst einmal Schluss. Das Boulevardblatt berichtet, der Strafbefehl laute auf 50 Tagessätze zu je 8.300 Euro. Die Zahl der Tagessätze drückt die Höhe des Strafmaßes aus. Die Tagessatzhöhe bemisst sich nach dem Einkommen.
Die Staatsanwaltschaft schätzt das Jahres-Nettoeinkommen des Fußballers, der zur kommenden Saison für 70 Millionen Euro Ablöse zum FC Liverpool wechseln wird, demnach auf rund drei Millionen Euro. Sollte der RB-Profi den Einspruch nicht zurücknehmen, wird der Fall Anfang 2018 vor dem Amtsgericht verhandelt. Keita wird zur Hauptverhandlung nicht persönlich erscheinen müssen.
Dem 22-Jährigen droht allerdings weiteres Ungemach. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Geht also Prozess 1 gegen Keita aus, könnte Prozess 2 folgen. Naby Keita ist übrigens nicht der erste RB-Fußballer, der in Konflikt mit dem Gesetz geraten ist. Erst im Juli war ein Bußgeldbescheid gegen Marcel Sabitzer wegen Rasens über den Dittrichring rechtskräftig geworden.
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