Das Sportgericht hat entschieden: RB Leipzig zieht am Grünen Tisch in die 2. Runde des DFB-Pokals ein. Das Skandalspiel war am Montag in der 71. Minute abgebrochen worden. Ein Osnabrücker Fan hatte Schiedsrichter Martin Petersen mit einem Feuerzeug-Wurf aus der Fankurve heraus am Kopf getroffen. Zuvor war der Leipziger Angreifer von dem Osnabrücker Auswechselspieler Michael Hohnstedt angegangen worden.
Weil die Gastgeber zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 1:0 führten, hatten die Leipziger den Niedersachsen ein Wiederholungsspiel angeboten. Der DFB erteilte der großzügigen Offerte mit Verweis auf seine Statuten eine Absage. “Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist”, führte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz, aus. “Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich.”
Das Leipziger Angebot sei als faire Geste zu bewerten, die auf die Entscheidung aber keinen Einfluss haben konnte. “Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine künftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht”, sagte Lorenz. Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Osnabrück wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.
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