AGB

1. Bestellvorgang und Zahlung (Print und Online)

Jeder Leser erhält nach seiner Bestellung im Onlineshop per E-Mail eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung mit weiteren Zahlungsinformationen. Der Vertrag über eine abgeschlossene Bestellung ist verbindlich.

Zahlung der Mitgliedsbeiträge

Die LZ Medein GmbH bietet folgende Zahlungswege an: Die Banküberweisung steht für Einmalzahlungen, wie Förderbetrag, Geschenkabos und Nachbestellungen zur Verfügung (Zahlung per PayPal/Kreditkarte/Einzug ist hier natürlich auch mögich). Für wiederkehrende Zahlungen für Abonnements stehen durch Zahlungsdienstleister zur Verfügung: das eigene PayPal-Konto, Kreditkarten (VISA, MasterCard, American Express), Lastschriftverfahren. Die Verantwortung für die Bezahlung liegt aufseiten des Kunden.

Bei der Zahlung per PayPal und bei erfolgreichem Beenden des Bezahlvorgangs ist das Benutzerkonto für den Leserclub sofort mit den eingegebenen Daten in vollem Umfang nutzbar.

2. Bestimmungen zum Widerrufsrecht

Sie können den neu abgeschlossenen Vertrag über die Clubmitgliedschaft innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich – per Brief, Fax, E-Mail (service@l-iz.de) oder mit unserem Kontaktformular – formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag Ihrer Bestellung. Als Empfänger schreiben Sie bitte: Leserservice der L-IZ.de, c/o MZ Medien GmbH., B.-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs aus (Nachweis durch Poststempel, Maildatum, Datum im Formular).

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, erstatten wir bei Vorliegen Ihrer Bankverbindung innerhalb von vier Wochen ab dem Eingangstag Ihres Widerrufs die von Ihnen erhaltenen Zahlungen in Höhe der anteilig nicht genutzten Zeitdauer. Sie bezahlen damit nur die von Ihnen in Anspruch genommene Nutzungsdauer entsprechend Ihrer ausgewählten Mitgliedschaft (Laufzeit). Sollten Sie noch keine Mitgliedsbeiträge bezahlt haben, so erhalten Sie eine geänderte Rechnung über den neuen anteiligen Betrag. Diese hat ebenfalls eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.

Die Verlängerung eines Abonnements nach dem gewünschten Abrechnungszeitraum kann nicht per Widerruf aufgehoben werden, diese bedarf einer fristgerechten Kündigung.

3. Kündigung Abonnements

Nach Ende der jeweiligen Laufzeit – entsprechend Ihrer Erstbestellung – verlängert sich das Abonnemt auf unbestimmte Zeit*. Wenn Sie dies nicht wünschen, senden Sie uns bitte mindestens vier Wochen vor dem Ende Ihrer Mitgliedschaft eine schriftliche Kündigung per Brief oder bevorzugt per E-Mail (service@l-iz.de). Als Empfänger für den Postweg schreiben Sie bitte: Leserservice der L-IZ.de, c/o LZ Medien GmbH, B.-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung Ihrer Kündigung aus (Nachweis durch Poststempel, Maildatum). Ihre Login-Daten bleiben auch nach Ablauf Ihrer Mitgliedschaft erhalten, die Funktionen nach dem Login werden allerdings automatisch am Ende der Mitgliedschaft reduziert. Sie können Ihre Mitgliedschaft auf Wunsch nach dem Login jederzeit wieder aktivieren bzw. um komplette Löschung aller Daten bitten.

*Dies gilt für abgeschlossene Verträge ab dem 1. März 2022: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) ist die Mitgliedschaft monatlich kündbar. Für vor diesem Datum abgeschlossene gilt weiterhin die alte Regelung,

4. Teilnahme an Verlosungen

Der L-IZ Leserclub wird seinen Mitgliedern Angebote zur Verlosung unterbreiten, die Teilnahme an den Verlosungen erfolgt freiwillig. Tickets, die Sie in einer Verlosung bekommen haben, werden unter Nennung Ihres Namens beim Veranstalter hinterlegt. Tickets sind immer namensgebunden und nicht übertragbar. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Sollte es Änderungen seitens des Veranstalters geben, so ist die Mitteldeutsche Online Medien nicht zu Ersatz verpflichtet.

Datenschutz: Alle von den Lesern erfassten Daten werden sorgfältig behandelt und nur für die interne Abrechnung und Kontaktaufnahme verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht (Ausnahme: Sie nehmen an einer Verlosung teil). Beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen.

B. Aufträge für Banner und Werbeschaltungen

1. Werbeauftrag

(1) „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- oder Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB, die im Internet unter www.l-iz.de befindlichen Preislisten und Rabatte sowie die Übersicht über Werbemittel und technische Details, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten sind, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens LZ Medien GmbH nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden.

(3) LZ Medien GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. LZ Medien GmbH wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher über die Änderung unterrichten. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) Widerspruch erhebt.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren genannten Elementen bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern sowie aus einer sensitiven Fläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z.B. Link).

(2) LZ Medien GmbH behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, insbesondere eventuelle textliche Werbung mit dem Wort „Anzeige“ deutlich zu kennzeichnen.

(3) Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und –werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch LZ Medien GmbH möglich.

3. Vertragsschluss

(1) LZ Medien GmbH vermarktet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Onlinewerbung sowie Newsletter auf den von LZ Medien GmbH vermarkteten Websites.

(2) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche (per Post, Fax oder E-Mail) Bestätigung des Auftrags zustande.

(3) LZ Medien GmbH akzeptiert Anzeigenaufträge unter der Annahme, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Auftraggeber LZ Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner. Aufträge von Werbeagenturen bzw. –mittlern werden nur für namentlich benannte Werbetreibende verhandelt und angenommen. LZ Medien GmbH ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

4. Abnahme

(1) Dem Auftraggeber wird nach Schaltung des Werbemittels ein Screenshot zugeschickt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Screenshot oder die Website, auf der das Werbemittel platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung zu untersuchen und auf etwaige Fehler spätestens innerhalb von 3 Tagen hinzuweisen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung im Sinne von § 640 BGB als abgenommen.

(2) Bei der Buchung von Newslettern, werden diese erst dann versendet, wenn das eingebaute Werbemittel vom Auftraggeber schriftlich freigegeben worden ist. Die Freigabe gilt als Abnahme im Sinne von § 640 BGB.

5. Ablehnungsbefugnis

(1) LZ Medien GmbH behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere, wenn: deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für LZ Medien GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann LZ Medien GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich geändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Satzes (1) erfüllt werden.

(3) Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, LZ Medien GmbH für den vereinbarten Insertionstermin eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/ oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Auftraggeber durch LZ Medien GmbH in Rechnung gestellt werden.

(4) Ist eine Ersatzschaltung gemäß Absatz 3 nicht mehr möglich, behält LZ Medien GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

(5) LZ Medien GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass LZ Medien GmbH erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%-igen Kapitalbeteiligung erforderlich.

6. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Bei Überschreitung dieser Frist bleibt der gegenseitige Anspruch zwischen Auftraggeber und der LZ Medien GmbH auf das vereinbarte Gesamtvolumen und die enthaltenen Leistungen unter einer zu vereinbarenden Fristverlängerung bestehen. Bei fehlender Fristverlängerung hat ein entsprechender Ausgleich stattzufinden.

7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur Veröffentlichung eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, sowie den spätest möglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, zu beachten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit der Internetseite des Werbetreibenden verknüpft wird, während der gesamten Insertionszeit eines Auftrags abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels mit der Ziel-URL feststellen, so wird der Auftraggeber LZ Medien GmbH von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Die Werbemittel sind dabei in der Regel bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von 5 Werktagen. Die Anlieferung erfolgt an: daten@l-iz.de.

(3) LZ Medien GmbH übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.

(4) Für ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert LZ Medien GmbH Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere für das Erreichen der gebuchten Laufzeiten übernommen.

(5) Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Werbemittel nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

8. Kündigung

LZ Medien GmbH ist zur schriftlichen (per Post, Fax oder E-Mail) außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird oder wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen wurde. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann LZ Medien GmbH mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen.

9. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Die Stornierung muss dabei schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist LZ Medien GmbH berechtigt, bis zu 80% des Netto-Auftragswerts für das noch auszuliefernde Kampagnenvolumen zu berechnen. Daneben wird der Preis für bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt, wobei der geltende Rabattsatz auf das geringere Volumen oder die geringer Laufzeit angepasst wird.

10. Insertionszeitraum/ Platzierung

(1) Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten, dem gebuchten Zeitraum (siehe Preisliste) oder nach dem gebuchten Zeitraum in Kombination mit den gebuchten Kontakten.

(2) LZ Medien GmbH ist berechtigt, bei Buchung nach Kontakten zum Erreichen der gebuchten Kontaktzahlen den Zeitraum für das Werbemittel auszudehnen, ohne dass sich dadurch Ansprüche für den Auftraggeber ergeben.

(3) Enthalten Anzeigenaufträge Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet.

(4) Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt LZ Medien GmbH diese auf Wunsch auch auf einem Werbeplatz entweder rotieren oder im Falle eines vorliegenden Motivplanes des Auftragsgebers die Werbung auch parallel oder in gewünschter Reihenfolge ablaufen.

11. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt LZ Medien GmbH und seine Vermarktungspartner im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die, insbesondere aufgrund des/der Werbeinhalte, wegen eines Verstoßes gegen Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) und/oder die guten Sitten entstehen. Ferner werden LZ Medien GmbH und seine Vermarktungspartner von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LZ Medien GmbH nach Treu und Glauben mit Unterlagen und Informationen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. LZ Medien GmbH wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter unterrichten.

(2) Der Auftraggeber überträgt LZ Medien GmbH sämtliche die für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

12. Gewährleistung durch LZ Medien GmbH

(1) LZ Medien GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

(2) Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird, durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, z.B. Browser und/oder Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber und/oder Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten und/oder unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller oder nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste und/oder durch einen Ausfall des eigenen LZ Medien GmbH-Servers, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) Bei einem Ausfall des LZ Medien GmbH-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) wird LZ Medien GmbH sich bemühen, den Ausfall der Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern. Läuft dies den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist die Nachlieferung unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen des Rechners des Auftraggebers sowie der Kommunikationswege vom Auftragsgeber zu den Servern von LZ Medien GmbH bzw. der Server der Unternehmen, deren Werbeflächen LZ Medien GmbH vermarktet, entstehen.

(5) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß in dem
der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung.

(6) Sind etwaige Mängel bei den Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

(7) Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es LZ Medien GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel bereitzuhalten.

C. Weitere Regelungen

1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die LZ Medien GmbH nicht zu vertreten hat (etwa aus technischen oder programmlichen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so entbindet dies den Auftraggeber nicht vom Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.

2. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von LZ Medien GmbH, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gegenüber Unternehmen haftet LZ Medien GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(4) Soweit LZ Medien GmbH zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat LZ Medien GmbH den Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

3. Preisliste

(1) Im Zeitpunkt der Auftragserteilung gelten die zur Zeit der Buchung gültigen, im Internet befindlichen Preislisten und Rabatte, welche auf Anfrage kostenlos zugesandt werden oder im Internet unter www.liz.de heruntergeladen werden können. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

(2) LZ Medien GmbH behält sich eine jederzeitige Änderung der Preise und Rabatte vor. Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später.

(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben.

(4) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Die Kosten für die Herstellung von Bannern, Grafiken sowie Anzeigentexten und weiteren Werbeformen sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.

4. Abrechnung/ Unter- & Überlieferung

(1) LZ Medien GmbH rechnet grundsätzlich auf Grundlage der Buchung ab. Kommt es zu einer Unterlieferung, so ist LZ Medien GmbH berechtigt, durch Laufzeitverlängerung die fehlende Leistung nach Ablauf der gebuchten Insertion nachzuliefern. Läuft die Nachlieferung den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist eine Nachlieferung unmöglich, rechnet LZ Medien GmbH auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Werbeleistung ab. Überlieferungen sind für den Auftraggeber kostenfrei.

(2) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der durch die vom LZ Medien GmbH-Server ermittelten Werte. Der Auftraggeber akzeptiert die Statistik – Daten des von LZ Medien GmbH eingesetzten Servers als beweiskräftige Grundlage zum Nachweis der erbrachten Leistung und des Schaltungserfolges, es sei denn, dass er deren Unrichtigkeit nachweist.

5. Zahlung/Zahlungsverzug

(1) Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, 10 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. LZ Medien GmbH ist berechtigt, ihre Werbeleistung mit dem ersten Tag der Schaltung des/der Werbemittel in Rechnung zu stellen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. LZ Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist LZ Medien GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(4) Bei Erstkunden sowie für den Versand von Newslettern kann LZ Medien GmbH grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen ist nur möglich, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt, insbesondere wird hiermit auf § 33 BDSG hingewiesen. Besondere Informationen zum Datenschutz sind im Punkt A. Mitgliedschaften zu finden.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der eingetragenen Niederlassung von LZ Medien GmbH, d.h. Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für Klagen als Gerichtsstand der eingetragene Niederlassung von LZ Medien GmbH, d.h. Leipzig, als vereinbart.

(3) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand die eingetragene Niederlassung von LZ Medien GmbH, d.h. Leipzig, als vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

8. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich Änderungen dieser Klausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Buchungsauftrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer ausfüllungsbedürftigen Lücke.

Leipzig, 27. März 2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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