Im vergangenen Jahr wurden bei der Beschwerdestelle der sächsischen Polizei insgesamt 268 Beschwerden eingereicht. Das sind zehn mehr als im Jahr davor. Knapp 39 Prozent der Beschwerden wurden als begründet oder teilweise begründet eingestuft. Der entsprechende Jahresbericht für 2024 wurde am Freitag von der sächsischen Staatskanzlei veröffentlicht.

Bei einem Großteil der Beschwerden handelte es sich demnach um Kritik an der fachlichen Arbeit von Polizist*innen, beispielsweise lange Bearbeitungszeiten, ausbleibende Antworten oder sachliche Fehler. Der kleinere Teil der Beschwerden betraf das Verhalten der Polizist*innen im Dienst und außerhalb.

Jene Beschwerden am Verhalten wurden allerdings deutlich häufiger als begründet oder teilweise begründet eingestuft. Kritisiert wurden unter anderem Lärmbelästigungen durch Polizeifahrzeuge, unsensible Kommunikation und Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.

19 Beschwerden aus den eigenen Reihen

Mehr als 90 Prozent der Beschwerden kamen von Bürger*innen, allerdings gab es auch 19 Beschwerden durch Polizeibedienstete; davon drei begründet und sechs teilweise begründet. Die Beschwerden betrafen beispielsweise die Ausstattung der Polizist*innen und das Verhalten von Vorgesetzten.

Nach Einschätzung der Staatskanzlei handelte es sich dabei nicht um schwerwiegende Probleme. So heißt es im Jahresbericht: „Auf der Landesebene konnte aus den internen Beschwerden kein grundsätzlicher Handlungsbedarf für das Sächsische Staatsministerium des Innern erkannt werden.“

21 Fälle den Staatsanwaltschaften übergeben

Die Beschwerdestelle der Polizei befasst sich nur mit Angelegenheiten, die nicht strafrechtlich relevant sind. In 21 Fällen wurden die Beschwerden deshalb an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Dabei handelt es sich unter anderem um mutmaßliche Körperverletzung, Strafvereitelung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und unterlassene Hilfeleistung.

Wie die Staatsanwaltschaften beziehungsweise Gerichte in den jeweiligen Fällen entschieden haben, geht aus dem Bericht nicht hervor. Bürger*innen können mutmaßliche Straftaten auch direkt bei der Polizei anzeigen und müssen sich nicht erst an die Beschwerdestelle wenden.

Die Beschwerdestelle wurde auf Druck der SPD eingerichtet und 2019 im Zuge der Polizeigesetzreform in der Staatskanzlei angesiedelt. Kritiker*innen sehen aber weiterhin Verbesserungsbedarf und wünschen sich beispielsweise einen direkt dem Landtag zugeordneten Polizeibeauftragten. Diese Forderung kommt wiederum unter anderem von der SPD.

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