Seit 2018 kรคmpft Leipzig um ein Zweckentfremdungsverbot fรผr Wohnungen. Immer wieder wiegelte die Staatsregierung ab, sah in Leipzig keinen angespannten Wohnungsmarkt. Bis 2023 dauerte es, bis sich die Regierungskoalition dazu durchrang, einen Gesetzentwurf fรผr ein Zweckentfremdungsverbot zu erarbeiten. Am Freitag, 19. Januar, hat der Ausschuss fรผr Regionalentwicklung im Sรคchsischen Landtag den Gesetzentwurf endlich beschlossen.
โUnser Ziel ist es, dass Mieten auch fรผr Normalverdiener erschwinglich bleiben. Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen, nach Mietpreisbremse und der besseren Fรถrderung des sozialen Wohnungsbaus, einen weiteren Baustein an die Handโ, erklรคrt dazu Juliane Pfeil, Obfrau der SPD-Fraktion im Ausschuss. Und ihr Fraktionskollege Albrecht Pallas, Sprecher fรผr Bauen und Wohnen, ergรคnzt: โBezahlbarer Wohnraum in den sรคchsischen Groรstรคdten ist Mangelware. Daher mรผssen wir im Freistaat alle Mรถglichkeiten ausschรถpfen, preisgรผnstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem durch touristische Vermarktung, ist in Dresden und Leipzig weiter im Kommen. Deshalb brauchen die Kommunen eine geeignete Rechtsgrundlage, um dagegen mit eigenen Satzungen vorzugehen.โ
Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz kรถnnen Stรคdte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen fรผr Airbnb oder รคhnliches ausgewiesen und genutzt werden dรผrfen und so dem regulรคren Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon aber ausgenommen.
Der Gesetzentwurf der rรคumt den Stรคdten Leipzig und Dresden zukรผnftig die Mรถglichkeit ein, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienvermietung und spekulativen Leerstand einen Riegel vorzuschieben. Wer beispielsweise in Stadtvierteln mit hoher Nachfrage nach Wohnraum eine Wohnung รผber Portale wie Airbnb oder รคhnliche touristische Kurzzeitvermietungen anbieten mรถchte, muss dafรผr zukรผnftig eine Genehmigung einholen. Damit sollen so viele Wohnungen wie mรถglich fรผr den regulรคren Mietmarkt zur Verfรผgung stehen. Zudem kรถnnen Belastungen der Nachbarschaften durch hohe Fluktuation und nรคchtliche Ruhestรถrungen in angesagten Vierteln reduziert werden.
Fรผr Thomas Lรถser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion Bรผndnis 90 / Die Grรผnen, ist der Entwurf ein lรคngst รผberfรคlliger Schritt: โMit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen wir einen weiteren Baustein fรผr mehr preisgรผnstigen Wohnraum โ gerade in den innenstadtnahen Quartieren. Wir Bรผndnisgrรผne haben uns schon in den Koalitionsverhandlungen fรผr ein Zweckentfremdungsverbot eingesetzt und sind froh, dass wir es nun auch umsetzen werden. Dabei ist uns wichtig, dass normale Ferienwohnungen auรerhalb der Stadtzentren oder in lรคndlichen Gegenden von der Regelung nicht erfasst sein werden. Doch dort, wo in den Stรคdten teils ganze Hรคuser nur noch aus durchnummerierten Appartements bestehen, kรถnnen die Kommunen nun gezielt fรผr mehr Wohnraum sorgen.โ
Und dabei geht der Entwurf des Gesetzes noch lรคngst nicht so weit, wie er gehen kรถnnte.
โDie Gesetze anderer Bundeslรคnder zeigen, dass eine weitreichendere Definition von Zweckentfremdung mรถglich wรคre. Wir sehen den Koalitionskompromiss zum Gesetzentwurf dennoch als ersten Schritt in die richtige Richtungโ, sagt Lรถser. โDenn auch der spekulative Leerstand von Wohnraum kann nun genauer unter die Lupe genommen werden. Ein Drittel der sรคchsischen Bevรถlkerung lebt in den groรen Ballungsgebieten. Wir setzen uns dafรผr ein, dass Verdrรคngung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmรคrkten wie Leipzig und Dresden wirksam eingedรคmmt wird. โZieht doch um, wenn es Euch zu teuer istโ kann dafรผr keine Lรถsung sein.โ
Auch beschlossen: Eine Novelle in der Bauordnung
Und noch eine Regelung war am Freitag Thema im Ausschuss.
Die dort diskutierte kleine Novelle der Sรคchsischen Bauordnung im Zuge der Abwendung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland umfasst neben Regelungen zur Bauvorlageberechtigung auch die Einfรผhrung eines Gebรคudetyp E, den Entfall der Stellplatzpflicht bei Gebรคudeaufstockungen, eine Vereinfachung bei der Errichtung von Elektro-Ladesรคulen sowie die Anhebung von Hรถhenbegrenzungen von Funkmasten zur Verbesserung des 5G-Mobilfunknetzes.
โUnd wir mรผssen auch schneller und einfacher Wohnraum schaffen. Mit einer kleinen Novelle der Bauordnung und der Einfรผhrung eines Gebรคudetyp E erhoffen wir uns einen Booster fรผr den Wohnungsbau. Durch Abbau und Vereinfachung von Baunormen ermรถglichen wir neue Impulse fรผr schnelleres und bezahlbares Bauen, gerade auch fรผr den sozialen Wohnungsbauโ, geht die SPD-Obfrau Juliane Pfeil auf diese kommenden รnderungen ein.
Das Ganze steht im einem neuen Gesetz zur รnderung der Bauvorlageberechtigung. Neben รnderungen am Ingenieur- und Architektengesetz ist dafรผr auch eine Anpassung der Sรคchsischen Bauordnung mit den oben genannten Punkten erforderlich.
Und Thomas Lรถser von den Grรผnen formuliert das Anliegen so: โWir haben uns als Koalition darauf verstรคndigt, die Bauordnung in einigen wichtigen Punkten zu modernisieren. Wir Bรผndnisgrรผne haben uns dabei besonders fรผr die Einfรผhrung des Gebรคudetyp E wie โeinfachโ oder โexperimentellโ eingesetzt, den die Bauministerkonferenz kรผrzlich in die Musterbauordnung รผbernommen hat. Dadurch kann Bauen einfacher und kostengรผnstiger werden. Auรerdem konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen fรผr Wohnzwecke, Verbesserungen beim Bau von Ladestationen fรผr den รPNV und beim Aufstellen von Mobilfunkmasten erreichen.โ
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Bleibt das Problem des Bestandsschutzes fรผr Ferienwohnungen und AirbโnB. Es mรผsste jetzt geklรคrt werden, welche Wohnungen davon betroffen sind, sodass weitere sich nicht auf ein Bestandsrecht berufen kรถnnen. Obwohl es wahrscheinlich kaum noch eine Ausweitung geben wird โ denn dafรผr brรคuchte man auch freie Wohnungen.