Immer wieder gibt es Ärger in Sachsen, wenn Bergbaubetreiber ihre Abbauinteressen durchsetzen und zuständige Ämter dafür auch Umweltschutzauflagen preisgeben. Bergrecht bricht immer wieder Umweltrecht. Oder sorgt für geballten Ärger wie am Holzberg bei Böhlitz oder beim Kiesabbau bei Würschnitz. Umweltverbände protestieren vergebens, denn das alte Bergrecht stärkt die Position der Abbauunternehmen. Und Sachsen duckt sich selbst jetzt weg, wo der Bund das mittelalterliche Bergrecht endlich modernisieren will.
Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat die sächsische Staatsregierung deshalb dazu aufgefordert, sich dabei für mehr Beteiligung, mehr Umweltschutz und finanzielle Vorteile für die betroffenen Gemeinden einzusetzen (Drucksache 7/13920). Doch in seiner Stellungnahme zum Antrag argumentiert das Wirtschaftsministerium ausschließlich in Richtung Wirtschaftsinteressen und Laissez-Faire-Bergbau, kritisiert die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion Antonia Mertsching.
Und macht damit noch einmal das Machtgefälle deutlich, mit dem Sachsens Ministerien bestimmte Wirtschaftszweige immer wieder stärken und eine Veränderung hin zu mehr Umweltschutz verhindern.
Das klingt dann zwar so, als begrüße das Wirtschaftsministerium die Novellierung des Bergrechts, verweist aber schon mal auf den Bundesrat, wo sich Sachsen dann „für eine sachdienliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Bundesberggesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden weiteren Gesetze einsetzen“ wolle. Eine bewährte Strategie: Man wartet erst mal ab, was der Bund für ein Gesetz vorlegt und zerlegt es dann in den Ausschüssen des Bundesrates.
Die Position des Sächsischen Wirtschaftsministeriums steckt in diesem Satz: „Nur mit einem erheblichen Rohstoffeinsatz bergbaulich gewonnener Primärrohstoffe lassen sich die Nachhaltigkeitsziele Deutschlands, wie die Elektrifizierung der Mobilität oder der Umstellung auf Erneuerbare Energien, fristgerecht umsetzen.“ Dass Sachsen gerade bei diesen beide Themen Schlusslicht ist in Deutschland, wird freilich nicht erwähnt.
Das Denken des letzten Jahrhunderts
„Aus der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums spricht das Denken des letzten Jahrhunderts. Man will abwarten, was der Bund macht, und definiert keinen Verbesserungsbedarf. Das Wirtschaftsministerium will die Umwelt weiter und noch stärker ausbeuten lassen, um nachhaltige Ziele zu erreichen –das ist ein Widerspruch in sich!“, stellt Antonia Mertsching fest.
„Zu Aspekten wie der Senkung des Rohstoffverbrauchs, zum Rohstoffrecycling oder zur Bergschadensvermutung verweigert das Ministerium die inhaltliche Auseinandersetzung. Das Bergrecht erlaube es bereits, ‚Interessen der Betroffenen und Umweltbelange gebührend zu berücksichtigen‘. Das ist Hohn angesichts der Skandale beim Umgang mit Umweltgruppen und Bürgerinitiativen, die für das Umweltrecht oder Umweltinteressen eintreten. Aktuelle sächsische Beispiele sind die Klage der Grünen Liga Cottbus gegen das Sächsische Oberbergamt sowie der Streit um den Holzberg und den Kiesabbau bei Würschnitz und Laußnitz.“
Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Forschungsinstitute fordern zu Recht ein neues Bundesbergrecht. Denn Bergbau greift massiv in die Umwelt, das Klima und die Lebensräume von Mensch und Tier ein.
„Es ist höchste Zeit für Regeln, die neben unternehmerischen Interessen auch die Interessen von Mensch und Natur berücksichtigen!“, betont Antonia Mertsching. „Wenn ein Bergbauvorhaben genehmigt werden soll, muss ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung haben als unternehmerische Interessen. Bevor Vorkommen abgebaut werden, sind Stoffe wiederzuverwerten.
Es ist genauer zu prüfen, ob es notwendig ist, den jeweiligen Rohstoff abzubauen. Wer ein Abbauvorhaben plant, soll nachweisen, dass dieser Bedarf besteht. Das Bundesberggesetz soll nicht mehr vor allem der ‚Sicherung der Rohstoffversorgung‘ dienen, sondern unter dem Primat klima- und umweltschützender Bedingungen stehen.“
Bergbauunternehmen in die Pflicht nehmen
Die Linke fordere außerdem, dass die Bergschadensvermutung als Haftungsregel zugunsten der Betroffenen umgestaltet wird: Künftig sollen Bergbauunternehmen im Schadensfall nachweisen müssen, dass ihr Bergbau nicht verantwortlich ist.
Aber Sachsens Regierung möchte sich zu dem Thema erst gar nicht äußern und arbeitet der Bundesregierung deshalb auch nicht zu. Als gäbe es alle die Konflikte zwischen Umweltschutz und Bergbau in Sachsen gar nicht. Und als stünde auch nichts auf dem Spiel, wenn man Bergbau immerfort so rücksichtslos betreibt, wie das in der Vergangenheit geschah.
„Heute gilt für sie die Unschuldsvermutung“, stellt Mertsching fest. „Die Bergschadensvermutung soll künftig auch für die Betreiber von Tagebauen gelten. Außerdem wollen wir einen obligatorischen finanziellen Beteiligungsanspruch für Gemeinden und Bevölkerung im Bundesberggesetz verankern, damit sie am Abbau mitverdienen. Leider nimmt die Staatsregierung zu diesen Forderungen keine Stellung – unglaublich!“
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